Logo European Date Protection Supervisor
RSS Feed
Der EDSB Aufsicht Beratung Kooperation
  Mitglieder & Aufgabe
  Datenschutz
  Presse & Aktuelles
  Veröffentlichungen
  Veranstaltungen
  Personal
  Personaleinstellung
  Nationale Sachverständige
  Praktika
  DSB
  Kontakt
  Links
  Rechtlicher Hinweis
 
 
04 Mai 2012

Konferenz der europäischen Datenschutzbeauftragten in Luxemburg - Entschließung über die EU-Datenschutzreform

24 April 2012

ACTA-Maßnahmen zur Durchsetzung von geistigen Eigentumsrechten im digitalen Umfeld können die Privatsphäre und den Datenschutz bedrohen, wenn sie nicht angemessen umgesetzt werden. Bitte lesen Sie unsere Pressemitteilung und unsere Stellungnahme.

18 April 2012

Der EDSB fordert Datenschutzvorkehrungen, bevor Informationen des öffentlichen Sektors, die personenbezogene Daten enthalten, weiterverwendet werden können. Lesen Sie unsere Pressemitteilung und die Stellungnahme.

30 März 2012

Newsletter 32

28 März 2012

Stellungnahme des EDSB zum Vorschlag für einen Beschluss zu schwerwiegenden grenzüberschreitenden Gesundheitsbedrohungen

Aktuelles
Aktuelles
 
Drucken Druckversion

Organisation und Personal


Der Europäische Datenschutzbeauftragte (EDSB) wurde im Jahr 2004 eingerichtet und beschäftigt derzeit etwa 40 Mitarbeiter, die gegenwärtig in fünf Sektoren unterteilt sind:

  • Aufsicht und Durchsetzung, der die Einhaltung der Datenschutzbestimmungen in den EU-Organen und Einrichtungen gewährleistet;
  • Politik und Beratung , der sich auf die Beraterrolle des EDSB konzentriert und EU-Organen und Einrichtungen in allen Fragen berät, die Auswirkungen auf den Schutz personenbezogener Daten haben können;
  • Information und Kommunikation;
  • operative Unterstützung;
  • Personal, Haushalt und Verwaltung.

> Das Organigramm des EDSB:


     

 
Die Bestimmungen zur Regelung des öffentlichen Dienstes der EU sind im Statut der Beamten der Europäischen Gemeinschaften festgelegt. Artikel 1 sieht vor, dass der EDSB für die Anwendung des Statuts den Organen der Gemeinschaften gleichgestellt ist. In der Praxis bedeutet dies, dass die Rechte und Verpflichtungen gemäß dem Beamtenstatut für die Mitarbeiter des EDSB gelten und dass die Einstellung beim EDSB nach dem dort festgelegten Verfahren erfolgt.

Zusätzlich zum Statutspersonal erhält der EDSB durch zeitlich befristete Programme für nationale Sachverständige und Praktikanten eine wertvolle Unterstützung.