Die Bestimmungen zur Regelung des öffentlichen Dienstes der EU sind im Statut der Beamten der Europäischen Gemeinschaften festgelegt. Artikel 1 sieht vor, dass der EDSB für die Anwendung des Statuts den Organen der Gemeinschaften gleichgestellt ist. In der Praxis bedeutet dies, dass die Rechte und Verpflichtungen gemäß dem Beamtenstatut für die Mitarbeiter des EDSB gelten und dass die
Einstellung
beim EDSB nach dem dort festgelegten Verfahren erfolgt.
Zusätzlich zum Statutspersonal erhält der EDSB durch zeitlich befristete Programme für
nationale Sachverständige
und
Praktikanten
eine wertvolle Unterstützung.
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