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Personaleinstellungen beim EDSB erfolgen grundsätzlich aufgrund der Veröffentlichung einer Stellenausschreibung. Wenn eine offene Stelle zu besetzen ist, wird eine Stellenausschreibung nach dem folgenden Verfahren veröffentlicht:
1) Interne Bekanntgabe: Dies ist die erste Phase des Auswahlverfahrens. Die Stellenausschreibung wird innerhalb der Einrichtung bekanntgemacht, und in diesem Stadium können sich nur Mitarbeiter bewerben.
2) Interinstitutionelle Bekanntgabe: Wenn die Stelle nicht intern besetzt wurde, wird die Stellenausschreibung für alle europäischen Einrichtungen geöffnet, und in diesem Stadium können sich nur Bedienstete aus anderen europäischen Einrichtungen bewerben. Aus diesem Grund wird die Stellenausschreibung auf der Seite der interinstitutionellen Stellenausschreibungen veröffentlicht, die nur über das Intranet dieser europäischen Einrichtungen zugänglich ist. Wenn Bewerber alle erforderlichen Qualifikationen aufweisen, werden sie aus der anderen EU-Einrichtung übernommen. Nur die Stellen, die durch diesen Schritt nicht besetzt werden, können in der nachfolgend beschriebenen Weise besetzt werden.
3) Reserveliste der Absolventen von Auswahlverfahren: Das Europäische Amt für Personalauswahl (EPSO) ist ein interinstitutionelles Amt, das Auswahlverfahren für alle europäischen Einrichtungen durchführt. Bewerber, die ein Auswahlverfahren bestehen, werden auf eine so genannte „Reserveliste“ gesetzt und können als feste Mitarbeiter bei der EU eingestellt werden.
Wenn die offene Stelle nicht mit einem internen oder interinstitutionellen Bewerber besetzt wird, konsultiert der EDSB die Reservelisten mit Bewerbern, die das Auswahlverfahren bestanden haben.
Informationen zur Veröffentlichung von Auswahlverfahren und zum Zeitplan finden Sie auf der EPSO-Website oder in den im Amtsblatt der Europäischen Union veröffentlichten Ankündigungen.
► EPSO-Website
► Amtsblatt der Europäischen Union
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