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Der Europäische Datenschutzbeauftragte (EDSB) berät Organe und Einrichtungen der EU zu Fragen des Datenschutzes in einer Reihe von Politikbereichen. Seine beratende Funktion erstreckt sich auf Vorschläge für neue Rechtsvorschriften und so genannte „Soft law“-Instrumente wie Mitteilungen, die den Schutz personenbezogener Daten in der EU betreffen. Er überwacht außerdem neue technologische Entwicklungen, die sich auf den Datenschutz auswirken könnten. Ziel ist es sicherzustellen, dass die Grundrechte der EU-Bürger im Hinblick auf den Schutz der Privatsphäre und personenbezogener Daten im Zuge der Weiterentwicklung der Gesellschaft gewahrt bleiben.
Eine der wichtigsten Aufgaben des EDSB ist es zu überprüfen, ob und welche Auswirkungen sich durch neue Rechtsetzungsvorschläge auf den Datenschutz und den Schutz der Privatsphäre ergeben. Im Strategiepapier des Jahres 2005 wird aufgezeigt, wie diese Rolle im Hinblick auf Einschränkungen des Anwendungsbereichs, Arbeitsmethoden und die wichtigsten Ausrichtungen zu interpretieren ist. Der EDSB nutzt bei der Wahrnehmung dieser Rolle verschiedene Instrumente.
Das erste Instrument ist ein Planungswerkzeug. Der EDSB veröffentlicht jedes Jahr im Dezember eine
Tätigkeitsvorausschau
seiner Prioritäten für das kommende Jahr. Hier werden die wichtigsten Vorschläge der Kommission aufgeführt, die eine offizielle Reaktion des EDSB erfordern könnten. Da die betreffenden Vorschläge voraussichtlich mit erheblichen Auswirkungen auf den Datenschutz verbunden sein werden, wird ihnen hohe Priorität eingeräumt. Dies kann auch für Forschungsprojekte gelten.
Das zweite und wichtigste Instrument ist die offizielle öffentliche
Stellungnahme
. Durch die regelmäßige Veröffentlichung von Stellungnahmen etabliert der EDSB eine kohärente Politik zu Datenschutzfragen. Die Stellungnahmen richten sich an die an den Rechtsetzungsverfahren Beteiligten, werden aber auch auf der Website und im Amtsblatt der EU veröffentlicht.
Das dritte Interventionsinstrument sind die
Kommentare
des EDSB, mit denen Fragen des Datenschutzes, beispielsweise in Mitteilungen der Kommission, angesprochen werden.
Das vierte und letzte Instrument ist die Möglichkeit, anhängigen Verfahren vor dem Gerichtshof und dem Gericht erster Instanz sowie dem Gericht für den öffentlichen Dienst
beizutreten
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