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Das Recht auf den Schutz personenbezogener Daten ist ein Grundrecht. Es unterscheidet sich vom Recht auf Achtung des Privat- und Familienlebens, ist aber eng damit verknüpft. Diese Unterscheidung wird insbesondere in der EU-Charta der Grundrechte gemacht, in der die beiden Rechte getrennt, aber direkt nacheinander, in Artikel 7 und 8 aufgeführt sind.
Der Datenschutz ist in der EU hoch entwickelt. Kernstück der einschlägigen Rechtsvorschriften ist die Richtlinie 95/46/EG, die den Schutz natürlicher Personen bei der Verarbeitung personenbezogener Daten und den freien Datenverkehr regelt. Die Richtlinie wurde in einzelstaatliches Recht umgesetzt und gilt so für alle EU-Mitgliedstaaten sowie Island, Liechtenstein und Norwegen.
In der
Verordnung (EG) Nr. 45/2001
sind dieselben Rechte und Pflichten festgelegt, allerdings auf Ebene der Organe und Einrichtungen der EU. Darüber hinaus wird in dieser Verordnung der Europäische Datenschutzbeauftragte als unabhängige Kontrollbehörde festgelegt, deren Aufgabe darin besteht, die Einhaltung der Verordnung sicherzustellen.
Bürger, die der Ansicht sind, dass ihre Rechte verletzt wurden, sollten sich an die zuständige Datenschutzbehörde auf nationaler oder europäischer Ebene wenden.
Da es sich um ein spezialisiertes Thema handelt, sind einige nützliche Informationen im Glossar und im Abschnitt „Fragen und Antworten“ dieser Website verfügbar. Diese können auch für Personen hilfreich sein, die mehr über die von ihnen einzuhaltenden Verpflichtungen erfahren möchten.
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