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Peter Hustinx und Giovanni Buttarelli sind Mitglieder der Behörde. Sie traten ihr Amt am 17. Januar 2009 für eine Amtszeit von fünf Jahren an. Als Mitglieder, die vom Europäischen Parlament und vom Rat gewählt wurden, haben sie einen anderen Status als die Mitarbeiter des Sekretariats. Auf der Seite "Mitglieder" erfahren Sie mehr über ihre Ernennung und ihre früheren Erfahrungen.
Das allgemeine Ziel des Europäischen Datenschutzbeauftragten besteht darin, sicherzustellen, dass die Organe und Einrichtungen der Gemeinschaft bei der Verarbeitung personenbezogener Daten das Recht auf Privatsphäre achten, sowie darin, neue politische Strategien zu erarbeiten. Eine Reihe spezifischer Aufgaben des Europäischen Datenschutzbeauftragten sind in der Verordnung (EG) Nr. 45/2001 festgelegt. Die drei wichtigsten Arbeitsfelder sind:
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Aufsicht
: Der Europäische Datenschutzbeauftragte kontrolliert die Verarbeitung personenbezogener Daten in der EU-Verwaltung und setzt die Anwendung der einschlägigen Rechtsvorschriften durch; die Aufgaben reichen von der Vorabkontrolle von Verarbeitungen, die besondere Risiken beinhalten können, bis hin zur Bearbeitung von Beschwerden und Durchführung von Untersuchungen.
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Beratung
: Der Europäische Datenschutzbeauftragte berät die Europäische Kommission, das Europäische Parlament und den Rat zu Vorschlägen für neue Rechtsvorschriften und zu einem breiten Spektrum anderer Angelegenheiten, die sich auf den Datenschutz auswirken.
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Kooperation
: Der Europäische Datenschutzbeauftragte arbeitet mit anderen Datenschutzbehörden zusammen, um einen kohärenten Datenschutz in ganz Europa zu fördern. Die zentrale Plattform für die Zusammenarbeit mit nationalen Datenschutzbehörden ist die Artikel-29-Datenschutzgruppe.
> Auf der Seite "Aufgaben" erfahren Sie mehr über die Aufgaben des Europäischen Datenschutzbeauftragten und des Stellvertretenden Datenschutzbeauftragten.
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