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17 Juni 2013

Eine glaubwürdige EU-Cybersicherheitsstrategie muss auf Vertrauen und dem Schutz der Privatsphäre aufbauen. Lesen Sie unsere Pressemitteilung und die Stellungnahme.

13 Juni 2013

EDPS opinion on the notification for prior checking from the Data Protection Officer of the European Ombudsman on PERSEO

13 Juni 2013

EDPS formal comments on the Commission Delegated Regulations on "Data and procedures for the provision, where possible, of road safety related minimum universal traffic information free of charge to users" and "Provision of information services for safe and secure parking places for trucks and commercial vehicles"

10 Juni 2013

Statement: EDPS following the NSA story

05 Juni 2013

EDPS opinion on the notification for prior checking concerning leave management at European Environment Agency

Aktuelles
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Aufsicht und Durchsetzung


Eine der Hauptaufgaben des Europäischen Datenschutzbeauftragten (EDSB) ist die Aufsicht über die Verarbeitung personenbezogener Daten durch die europäischen Einrichtungen und Organe, die unterschiedliche Formen annimmt.

Sie beruht größtenteils auf Meldungen über Verarbeitungen, die besondere Risiken beinhalten. Diese müssen vorab vom EDSB kontrolliert werden . Der EDSB prüft die Verarbeitung personenbezogener Daten gemäß der Verordnung (EG) Nr. 45/2001 auf der Grundlage der ihm vorgelegten Fakten. Die Prüfung führt in den meisten Fällen zu Empfehlungen, die das Organ oder die Einrichtung umsetzen muss, um die Einhaltung der Datenschutzvorschriften zu gewährleisten.

Beim EDSB werden Beschwerden von Bediensteten der EU ebenso wie von anderen Personen eingereicht, die der Meinung sind, dass ihre personenbezogenen Daten von einem europäischen Organ oder einer europäischen Einrichtung nicht ordnungsgemäß verarbeitet wurden. Ist eine Beschwerde zulässig, so führt der EDSB in der Regel eine Untersuchung durch. Die Ergebnisse werden dem Beschwerdeführer übermittelt, und es werden die erforderlichen Maßnahmen ergriffen.

Der EDSB kann Stellungnahmen zu Verwaltungsmaßnahmen der europäischen Organe und Einrichtungen abgeben, die den Datenschutz betreffen.

Der EDSB kann auf eigene Initiative Untersuchungen einleiten. Untersuchungen und Inspektionen sind für eine Aufsichtsbehörde von entscheidender Bedeutung, um über Möglichkeiten für die Sachverhaltsaufklärung, die Weiterverfolgung von Fällen und generell für die Überwachung der Ordnungsmäßigkeit zu verfügen.

Wenn es darum geht, die Einhaltung der Verordnung (EG) Nr. 45/2001 zu überwachen, stützt sich der EDSB hauptsächlich auf die behördlichen Datenschutzbeauftragten (DSB), die jedes Organ und jede Einrichtung bestellen muss. Abgesehen von bilateralen Treffen und Kontakten mit den behördlichen Datenschutzbeauftragten nimmt der EDSB auch an den regelmäßig stattfindenden Treffen des Netzes der DSB teil.

Seit Januar 2004 gewährleistet der EDSB die Aufsicht über die Zentraleinheit von Eurodac . Ein wesentlicher Aspekt der Beaufsichtigung ist die Zusammenarbeit mit den nationalen Aufsichtsbehörden und die Erarbeitung von Empfehlungen für die gemeinsame Lösung bestehender Probleme.

Der EDSB veröffentlicht thematische Leitlinien zu wichtigen Fragen, die der europäischen Verwaltung als Bezugsdokumente dienen sollen.

Im Dezember 2010 wurde das Strategiepapier mit dem Title "Überwachung und Gewährleistung der Einhaltung der Verordnung (EG) Nr. 45/2001" vom EDSB angenommen .