Jedes Organ, jede Einrichtung, jedes Amt und jede Agentur der EU ist verpflichtet, einen behördlichen Datenschutzbeauftragten (DSB) zu benennen. Die Rolle der Datenschutzbeauftragten hat seit ihrer Einführung in EU-Institutionen vor über 20 Jahren, insbesondere seit der Annahme der Verordnung (EU) 2018/1725, zunehmend an Bedeutung gewonnen. Dank ihres Fachwissens im Bereich des Datenschutzes in Verbindung mit der Kenntnis ihrer EU-Einrichtung und deren Tätigkeiten sind die behördlichen Datenschutzbeauftragten in der Lage, unabhängige, maßgeschneiderte Ratschläge und Maßnahmen in Datenschutzfragen zu erteilen und gleichzeitig den Bedürfnissen ihrer Organisation gerecht zu werden.
Die wertvolle Rolle der DSB in den EU-Institutionen wurde durch die Einrichtung eines Netzwerks der DSB gestärkt. Dieses Netzwerk, das in regelmäßigen Abständen zusammenkommt, hat sich bei der Erarbeitung von Ratschlägen und beim Meinungsaustausch zu gemeinsamen Themen oder Problemstellungen als hilfreich erwiesen.
Eine der Hauptaufgaben des EDSB besteht darin, die Verarbeitung personenbezogener Daten durch EU-Institutionen zu überwachen. Dies bedeutet vor allem, dass die Arbeit und Rolle des behördlichen Datenschutzbeauftragten im institutionellen Rahmen unterstützt werden muss.
Das Positionspapier des EDSB zur Rolle des Datenschutzbeauftragten enthält Leitlinien für DSB zu ihren wichtigsten Rolle, Funktionen und Aufgaben als Eckpfeiler der EU-Institutionen (EUI).
Die älteren beruflichen Standards für Datenschutzbeauftragte, die vom Netzwerk der DSB herausgegeben wurden, enthalten ebenfalls nützliche Tipps und bewährte Praktiken für die DSB der EU-Institutionen.
Die Website des EDSB enthält weitere nützliche Ressourcen für Datenschutzbeauftragte, insbesondere unter dem Abschnitt unsere Rolle als Aufsichtsbehörde: Leitlinien zu Themenbereichen, Stellungnahmen der Aufsichtsbehörde, Beschlüsse, Audits, Beschwerden, Untersuchungen usw.
Im Rahmen unserer Zusammenarbeit mit den behördlichen Datenschutzbeauftragten finden jedes Jahr zwei gemeinsame Treffen mit dem Netz der behördlichen Datenschutzbeauftragten statt. Ziel dieser Treffen ist es, eine Bestandsaufnahme der im Bereich des Datenschutzes geleisteten Arbeit vorzunehmen und bestehende oder potenzielle Herausforderungen lösungsorientiert anzugehen, um die Einhaltung des Datenschutzrechts zu erreichen und somit die Daten von Einzelpersonen zu schützen. Wir können dann entsprechend Unterstützung leisten.
Der EDSB bietet verschiedene Arten von Schulungen an, um die behördlichen Datenschutzbeauftragten bei ihren Aufgaben zu unterstützen.
Neu ernannten DSB bieten wir individuelle Schulungen an. Darüber hinaus organisieren wir Schulungen für Mitarbeiter der EU-Institutionen zur praktischen Anwendung der Verordnung (EU) 2018/1725 sowie zu speziellen Themen auf Anfrage der Datenschutzbeauftragten. Außerdem haben wir einen Schnellkurs zum Thema Datenschutz entwickelt, der auf EU-Learn zur Verfügung steht und den wir den DSB nahelegen, in ihren EU-Institutionen zu bewerben. Eine Auswahl aufgezeichneter Online-Gespräche, die ein breites Spektrum speziellerer Themen abdecken, ist ebenfalls auf der Website„EU Learn“ verfügbar.
Unsere Mitarbeiter beraten auch die behördlichen Datenschutzbeauftragten der EU-Institutionen in erster Linie mündlich.
Für weitere Informationen über die Aufsichtstätigkeit des EDSB senden Sie bitte eine E-Mail an folgende Adresse: supervision@edps.europa.eu