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Internationale Zusammenarbeit

Digitale Datenströme verlaufen grenzüberschreitend; daher ist es notwendig, auch den Schutz der Daten in einen globalen Zusammenhang zu stellen. Zusätzlich zu unserer Zusammenarbeit mit europäischen Datenschutzbehörden, insbesondere im Rahmen des Europäischen Datenschutzausschusses, erarbeiten und entwickeln wir auch über die Grenzen der EU hinaus zusammen mit internationalen Partnern grenzübergreifende, koordinierte Ansätze zur Wahrung der Persönlichkeitsrechte.

Hier stellen wir einige Bereiche unserer Zusammenarbeit vor und konzentrieren uns dabei insbesondere auf die Global Privacy Assembly, die Frühjahrskonferenz, den Europarat, die OECD, die Rundtischgespräche der G7-Behörden für den Datenschutz, andere regionale und internationale Netzwerke, die Berliner Gruppe und den Workshop mit internationalen Organisationen.

Internationale Konferenzen und Workshops

Der EDSB ist Mitglied der internationalen Datenschutzkonferenz „Global Privacy Assembly“ (GPA), die jedes Jahr im Herbst stattfindet.

Die GPA tagte 1979 erstmals als internationale Konferenz der Beauftragten für den Datenschutz und den Schutz der Privatsphäre. Sie ist seit mehr als vier Jahrzehnten das führende globale Forum der Behörden für den Datenschutz und den Schutz der Privatsphäre und bemüht sich darum, auf internationaler Ebene eine Führungsrolle im Bereich des Datenschutzes und des Schutzes der Privatsphäre zu übernehmen. Sie tut dies, indem sie die Bemühungen von mehr als 130 Behörden für den Datenschutz und den Schutz der Privatsphäre aus der ganzen Welt miteinander vernetzt.

Zusammen mit der bulgarischen Datenschutzbehörde hat der EDSB die Internationale Konferenz 2018 in Brüssel ausgerichtet. Die Hauptthemen der Konferenz waren Ethik und neue Technologien. Der EDSB führt gemeinsam mit der französischen Datenschutzbehörde (CNIL) den Vorsitz in der GPA-Arbeitsgruppe „Ethik und Datenschutz im Bereich der künstlichen Intelligenz“ (AIWG) und fungierte beispielsweise als Hauptsponsor der 2023 angenommenen Entschließung der GPA zu generativen KI-Systemen. Der EDSB beteiligt sich auch an anderen GPA-Arbeitsgruppen (Globale Rahmen und Standards, digitale Wirtschaft, Datenschutz und andere Rechte und Freiheiten, internationale Zusammenarbeit bei der Durchsetzung, digitale Bürger und Verbraucher, die Rolle des Schutzes personenbezogener Daten bei der internationalen Entwicklungshilfe, bei internationaler humanitärer Hilfe und im Krisenmanagement, Datenaustausch usw.).

Lesen Sie die von der GPA angenommenen Entschließungen.

Frühjahrskonferenz

Die Datenschutzbehörden der Mitgliedstaaten der EU und des Europarats kommen jedes Jahr zur sogenannten „Frühjahrskonferenz“ zusammen, einer europäischen Konferenz, bei der Angelegenheiten von gemeinsamem Interesse erörtert und Informationen und Erfahrungen zu verschiedenen aktuellen Themen ausgetauscht werden. Der EDSB beteiligt sich aktiv an den Diskussionen. Die Konferenz endet in der Regel mit der Annahme einer Reihe von Entschließungen, die auf der Website des EDSB zur Verfügung gestellt werden.

Der EDSB nimmt regelmäßig an den jährlichen Workshops zur Fallbearbeitung teil, die nationale Datenschutzbehörden und Datenschutz-Aufsichtsbehörden in Europa (einschließlich Drittländern) ausrichten. Diese Workshops sind nützliche Foren für die Erörterung praktischer Fragen auf Arbeitsebene und für die Zusammenführung von Mitarbeitern von Datenschutzbehörden (insbesondere von Sachbearbeitern für Beschwerden und Inspekteuren) aus ganz Europa.

Weiterführende Informationen über die Beteiligung des EDSB an der Frühjahrskonferenz.

Europarat

Der Europarat ist in Bezug auf rechtliche und politische Maßnahmen zum Datenschutz und Schutz der Privatsphäre ein wichtiger Akteur, nicht nur in Europa, sondern zunehmend auch auf anderen Kontinenten, in denen gesamteuropäische Normen oftmals als Anregung bei der Entwicklung eigener Gesetze und politischer Maßnahmen herangezogen werden.

Dem Übereinkommen des Europarats zum Schutz des Menschen bei der automatischen Verarbeitung personenbezogener Daten (Vertrag Nr. 108) können sowohl europäische Staaten als auch Drittstaaten beitreten. Der Vertrag Nr. 108 wurde vor Kurzem modernisiert mit dem Ziel, die Herausforderungen infolge der Nutzung der neuen Informations- und Kommunikationstechnologien zu bewältigen und die wirksame Umsetzung des Vertrags zu stärken. Mitte Januar 2024 haben 31 Staaten das Änderungsprotokoll ratifiziert, für das Inkrafttreten des modernisierten Vertrags Nr. 108 sind noch sieben weitere Ratifizierungen erforderlich.

Der EDSB hat Beobachterstatus in den im Datenschutzbereich tätigen Expertengruppen des Europarats; unter anderem im Beratenden Ausschuss (TPD) zum Vertrag Nr. 108, und vertritt die GPA im TPD. Der EDSB verfolgt auch die laufenden Verhandlungen über ein Übereinkommen über künstliche Intelligenz, Menschenrechte, Demokratie und Rechtsstaatlichkeit im Rahmen des Ausschusses für künstliche Intelligenz (CAI).

Wir nehmen an den Sitzungen dieser Expertengruppen teil und liefern mündliche und schriftliche Kommentare, um ein angemessenes Schutzniveau sowie Vereinbarkeit mit den EU-Datenschutzstandards sicherzustellen.

OECD

Der EDSB nimmt als Beobachter an verschiedenen Arbeitsgruppen der OECD teil, insbesondere an der Arbeitsgruppe für Daten-Governance und Datenschutz (DGP), die dem Ausschuss für die Politik der digitalen Wirtschaft angegliedert ist, und an der Arbeitsgruppe für künstliche Intelligenz (AIGO).

Die OECD und die EU teilen gemeinsame Werte in Bezug auf die Notwendigkeit, bei der Gestaltung des digitalen Wandels den Menschen und die Grundrechte in den Mittelpunkt zu stellen.

Bei Bedarf beraten wir die Europäische Kommission und erarbeiten Kommentare für die Arbeitsgruppe zu Empfehlungen zum Datenschutz und dem Schutz der Privatsphäre.

Die Rundtischgespräche der G7-Behörden für den Datenschutz

Der EDSB vertritt zusammen mit dem Europäischen Datenschutzbeauftragten (EDPS) die EU bei den G7-Rundtischgesprächen der Datenschutzbehörden, an denen auch die Datenschutzbehörden Deutschlands, Frankreichs, Italiens, Japans, Kanadas, des Vereinigten Königreichs und der Vereinigten Staaten von Amerika teilnehmen.

Gemeinsam erörtern die G7-Behörden für den Datenschutz und den Schutz der Privatsphäre gemeinsame Maßnahmen zu einigen der zentralen Fragen, die für den Datenschutz von Bedeutung sind. Dazu gehörten in letzter Zeit die Themen generative künstliche Intelligenz und vertrauensvoller, freier Datenverkehr. Es fand auch ein Meinungsaustausch über neu entstehende Technologien und darüber statt, wie die Grundsätze des Datenschutzes und des Schutzes der Privatsphäre darin eingebunden werden können. Zudem wurden Strategien zur Durchsetzung der Datenschutzvorschriften erörtert.

Die Gestaltung der globalen Debatte über den Datenschutz gehört seit langem zu den Prioritäten des EDSB; der Meinungsaustausch ermöglicht die Entwicklung gemeinsamer Ansätze im Bereich des Schutzes der Privatsphäre unter Berücksichtigung der übergeordneten geopolitischen Zusammenhänge. Darüber hinaus bietet sich dem EDSB die Gelegenheit, die Perspektive der EU, insbesondere ihre Standards in Bezug auf den Datenschutz und den Schutz der Privatsphäre, auf globaler Ebene bekannt zu machen und zu fördern und die Zusammenarbeit auf dieser Grundlage aufzubauen.

Andere regionale und internationale Netzwerke

Der EDSB beobachtet auch die Aktivitäten anderer Netzwerke, um regionale Initiativen zu unterstützen, deren Ziel es ist, den Datenschutz weltweit zu stärken.

Dies sind unter anderem insbesondere das globale Netzwerk für die Durchsetzung des Rechts auf Schutz der Privatsphäre (Global Privacy Enforcement Network, GPEN), das Forum der asiatisch-pazifischen Datenschutzbehörden (Asia Pacific Privacy Authorities’ Forum, APPA), der französischsprachige Verbund von Behörden, die für den Schutz personenbezogener Daten zuständig sind, (AFAPDP) und das iberoamerikanische Datenschutz-Netzwerk (RIPD).

Die Berliner Gruppe

Die Internationale Arbeitsgruppe für Datenschutz in der Telekommunikation (IWGDPT), auch bekannt als „Berliner Gruppe“, will dazu beitragen, auf internationaler Ebene ein einheitliches und hohes Niveau des Datenschutzes und des Schutzes der Privatsphäre auf der Grundlage von demokratischen Prinzipien und der Grundrechte zu gewährleisten, indem sie neue Technologien ermittelt und dazu Stellungnahmen und praktische Empfehlungen abgibt.

Den Vorsitz der Gruppe führt der deutsche Bundesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit (BfDI). Die Gruppe setzt sich aus Vertretern der Datenschutzaufsichtsbehörden weltweit sowie aus einigen unabhängigen Sachverständigen zusammen, die verschiedene Sektoren vertreten, darunter Behörden, private Organisationen, Hochschulen und die Zivilgesellschaft.

Der EDSB nimmt regelmäßig an den Sitzungen teil und leistet einen Beitrag zu den verschiedenen Tätigkeiten der Gruppe, insbesondere durch Leitung oder Unterstützung bei der Abfassung ihrer Papiere.

Datenschutz und internationale Organisationen

Eine der Prioritäten des EDSB ist die Schaffung und Förderung globaler Partnerschaften im Bereich des Datenschutzes.

Eine Möglichkeit für den EDSB, dieses Ziel zu verfolgen, besteht darin, gemeinsam mit internationalen Organisationen regelmäßig Workshops zum Thema Datenschutz zu veranstalten. Diese Workshops, die 2005 zum ersten Mal stattfanden, bieten allen internationalen Organisationen die Möglichkeit, ihre Erfahrungen und Ansichten zu den dringendsten Problemen auszutauschen, mit denen sie konfrontiert sind.

Im Laufe der Jahre haben diese Workshops stetig an Relevanz und Bedeutung zugenommen. Dies bestätigt, dass diese Plattform für internationale Organisationen notwendig ist, damit sie sich einbringen, bewährte Verfahren austauschen und gemeinsame Herausforderungen erörtern sowie das Bewusstsein für die Bedeutung des Schutzes personenbezogener Daten auf der ganzen Welt stärken können.

Die gemeinsame Organisation eines Workshops mit einer anderen internationalen Organisation bietet jedes Mal Raum für Diskussionen über eine Vielzahl von Themen, von der Verarbeitung sensibler Daten über Flüchtlinge bis hin zu künstlicher Intelligenz und biometrischen Daten.

Weiterführende Informationen über die Zusammenarbeit des EDSB mit internationalen Organisationen.

Notwendigkeit der bilateralen Zusammenarbeit und von Absichtserklärungen

Zusätzlich zu diesen verschiedenen multilateralen Foren pflegt und fördert der EDSB auch die bilaterale Zusammenarbeit mit wichtigen Institutionen und Behörden.

Beispielsweise unterzeichneten der EDSB und das Büro des Datenschutzbeauftragten des Vereinigten Königreichs am 9. November 2023 eine Absichtserklärung, mit der ihre gemeinsame Aufgabe, die Rechte der Menschen auf Datenschutz und Schutz ihrer Privatsphäre zu wahren, gestärkt wird. Um dieses Ziel zu erreichen, arbeiten der EDSB und das Büro des Datenschutzbeauftragten des Vereinigten Königreichs international zusammen.

Der EDSB verfolgt außerdem eine aktive und starke bilaterale Zusammenarbeit mit vielen anderen Partnern innerhalb und außerhalb der EU.