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Technologien zum Schutz der Privatsphäre

Technologien zum Schutz der Privatsphäre werden auch mit dem englischen Akronym 'PETs' (Privacy Enhancing Technologies) bezeichnet. Der Begriff bezeichnet ein kohärentes System von Maßnahmen der Informations- und Kommunikationstechnologie (IKT), die die Privatsphäre schützen, indem sie personenbezogene Daten eliminieren oder reduzieren oder indem sie eine unnötige und/oder unerwünschte Verarbeitung personenbezogener Daten vermeiden, ohne dass die Funktionalität des Informationssystems beeinträchtigt wird.

Durch den Einsatz von Technologien zum Schutz der Privatsphäre können IKT-Systeme so gestaltet werden, dass die Erhebung und Nutzung personenbezogener Daten minimiert und die Einhaltung der Datenschutzbestimmungen erleichtert wird. Der Einsatz dieser Technologien sollte die Verletzung bestimmter Datenschutzbestimmungen erschweren und/oder zur Ermittlung dieser Verletzungen beitragen.

Technologien zum Schutz der Privatsphäre können autonome Module sein, die aktive Maßnahmen durch die Nutzer erfordern (die sie erwerben und auf ihrem Computer installieren müssen), oder sie können in die Architektur von Informationssystemen integriert werden.

 

 

TFTP

Das Programm zum Aufspüren der Finanzierung des Terrorismus (ebenfalls TFTP genannt) ist ein Programm der US-Regierung, das darauf ziel, Zugang zur SWIFT-Datenbank zu bekommen. Dieses Programm wurde von der New York Times im Juni 2006 enthüllt. Mit Sitz in Belgien, legt SWIFT (Society for Worldwide Interbank Financial Telecommunication) gemeinsame Standards für die finanziellen Transaktionen weltweit fest. Das Programm zum Aufspüren der Finanzierung des Terrorismus wird als Werkzeug im "globalen Krieg gegen den Terror" angesehen. Es soll eine zusätzliche Prüfung ermöglichen, die sich bei der Verfolgung der Transaktionen zwischen terroristischen Zellen als sehr nützlich erweisen könnte. Bedenken wurden laut, dass dieses Programm die US-und europäischen Gesetze zur Vertraulichkeit der Finanzdaten verletzen könnte, weil einzelne Durchsuchungsbeschlüsse zum Zugang zu finanziellen Daten nicht im Voraus erwirkt wurden.

Im Februar 2010, auf der Grundlage dieser Bedenken hinsichtlich des Datenschutzes, lehnte das Europäische Parlament den Abschluss einer Vereinbarung ab, die erlauben sollte, den US-Behörden den Zugang zu europäischen Daten finanzieller Transaktionen zu ermöglichen. Im Mai 2010 begann die Kommission mit der Verhandlung eines neuen Abkommens mit dem Ziel, einen besseren Schutz personenbezogener Daten zu gewährleisten.

Im Juni 2010 nahm der Europäische Datenschutzbeauftragte eine Stellungnahme zum Abkommensentwurf der Europäischen Kommission an, in der er weitere Verbesserungen des Datenschutzes anforderte. Im Juli 2010 gab das Europäische Parlament seine Zustimmung zum Abschluss eines revidierten Abkommens.