Print

U

Übereinkommen Nr. 108 (Europarat)

Das Übereinkommen Nr. 108 bezeichnet das Übereinkommen zum Schutz des Menschen bei der automatischen Verarbeitung personenbezogener Daten, das der Europarat im Jahr 1981 annahm.

Dieses Übereinkommen ist das erste rechtsverbindliche internationale Instrument, das im Bereich des Datenschutzes angenommen wurde.

In dem Übereinkommen werden Mindestanforderungen festgelegt, die auf den Schutz natürlicher Personen gegen den Missbrauch ausgerichtet sind, der möglicherweise mit der Erhebung und Verarbeitung personenbezogener Daten einhergeht. Außerdem soll die grenzüberschreitende Übermittlung personenbezogener Daten geregelt werden.

Insgesamt 40 europäische Staaten haben das Übereinkommen bisher ratifiziert.

Übermittlung

Siehe: Datenübermittlung.