Wussten Sie schon?
EINWILLIGUNG
- Die Einwilligung der betroffenen Person ist eine der wenigen Bedingungen, unter denen ein Unternehmen personenbezogene Daten rechtmäßig verarbeiten darf. Die Einwilligung muss freiwillig, in informierter Weise und unmissverständlich erteilt werden. Die betroffenen Personen haben das Recht, ihre Einwilligung jederzeit zu widerrufen. Darüber hinaus müssen die Einwilligung zur Verarbeitung sensibler personenbezogener Daten und die Einwilligung zur Übermittlung personenbezogener Daten in ein Drittland ausdrücklich sein.
- Je nach Mitgliedstaat ist für Kinder zwischen 13 und 16 Jahren die elterliche Einwilligung erforderlich.
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