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Erste Schritte

In diesem Bereich finden Sie Hintergrundmaterial und andere praktische Dokumente, die wesentliche Informationen für die Durchführung Ihrer Aufgaben und Ihres Auftrags als DSB beinhalten.

Die Positionspapiere zu den professionellen Standards und zur Rolle eines behördlichen Datenschutzbeauftragten werden durch eine kurze Präsentation zum Thema „Der DSB bei der Arbeit“ ergänzt, die Tipps und bewährte Verfahren für einen professionellen behördlichen Datenschutzbeauftragten enthält.

Zunächst möchten Sie vielleicht wiederholen, was die Entscheidung zur Ernennung eines DSB beinhalten sollte. Anschließend können Sie die Durchführungsbestimmungen im Hinblick auf die Aufgaben, Pflichten und Vollmachten des DSB, die von Ihrer Einrichtung angenommen wurden, noch einmal durchsehen. Die hier enthaltenen, mit einem Beispiel illustrierten, Leitlinien sind hilfreich bei dem Entwurf dieser Bestimmungen.

In Artikel 26 der Verordnung (EG) Nr. 45/2001 heißt es: „Jeder behördliche Datenschutzbeauftragte führt ein Register der gemäß Artikel 25 gemeldeten Verarbeitungen.“ Um Sie bei der Führung dieses Registers zu unterstützen, empfiehlt der EDSB, dass Sie zunächst alle Verarbeitungen in einem Bestandsverzeichnis aufführen.

Auf diese Weise ist es einfacher, Verarbeitungen zu identifizieren, die Ihnen gemäß Artikel 25 gemeldet werden müssen. Eine Vorlage für eine Meldung gemäß Artikel 27 mit Hinweisen ermöglicht Ihnen ebenfalls, Ihre Verarbeitungen, die Risiken beinhalten, dem EDSB ordnungsgemäß zu melden.

Zudem hielten wir es für nützlich, einige Tipps und Präsentationen dazu, wie Sie Ihre Einrichtung stärker sensibilisieren können, für Sie bereitzustellen; Vorlagen für Datenschutzerklärungen stehen Ihnen ebenfalls zur Verfügung.