Befugnisse und Datenschutzpflichten der APPF
Konsultation der Behörde für Europäische Politische Parteien und Europäische Politische Stiftungen an den EDSB bezüglich der Datenschutzbestimmungen.
Die Verordnung (EU) 2018/1725 legt die Datenschutzpflichten fest, die für die EU-Organe und -Einrichtungen gelten, wenn diese personenbezogene Daten verarbeiten und neue Strategien entwickeln.
Die Verordnung hebt die Verordnung (EG) 45/2001 auf und verfolgt im Einklang mit der DS-GVO einen grundsatzbezogenen Ansatz.
Das neue Rechtsinstrument stellt sicher, dass die EU-Organe und -Einrichtungen transparente und leicht zugängliche Informationen darüber bereitstellen, wie personenbezogene Daten verwendet werden, und sieht eindeutige Mechanismen für natürliche Personen zur Wahrnehmung ihrer Rechte vor. Zudem bekräftigt, erläutert und stärkt es die Rolle der Datenschutzbeauftragten in den einzelnen EU-Organen und -Einrichtungen sowie die Rolle des EDSB.
Konsultation der Behörde für Europäische Politische Parteien und Europäische Politische Stiftungen an den EDSB bezüglich der Datenschutzbestimmungen.
Der EDSB äußert sich zum Entwurf der internen Vorschriften des Europäischen Investitionsfonds zu Beschränkungen bestimmter Rechte betroffener Personen (Artikel 25 der Verordnung (EU) 2018/1725).
New thematic trainings in light of Regulation (EU) 2018/1725 for EUI's controllers at the European School of Administration (EUSA), Brussels:
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18 November: International transfers
Der EDSB äußert sich zu den Entwürfen interner Regeln zur Einschränkung bestimmter Rechte betroffener Personen in Bezug auf die Verarbeitung personenbezogener Daten im Rahmen der Arbeitsweise der Europäischen Verteidigungsagentur.
EDSB kommentiert den Entwurf interner Regeln zur Einschränkung der Rechte betroffener Personen durch das Übersetzungszentrum für Einrichtungen der Europäischen Union.