Verarbeitung von Gesundheitsdaten am Arbeitsplatz
Stellungnahme vom 11. Februar 2011 zu Meldungen über die "Verarbeitung von Gesundheitsdaten am Arbeitsplatz" (Fall 2010-0071)
Die Verordnung (EU) 2018/1725 legt die Datenschutzverpflichtungen für die Organe, Einrichtungen und Agenturen der EU fest, wenn sie personenbezogene Daten verarbeiten und neue Strategien entwickeln. Darüber hinaus führt die Verordnung die Pflichten des EDSB auf. Diese umfassen seine Aufgaben als unabhängige Kontrollbehörde für die Organe und Einrichtungen der EU, wenn diese personenbezogene Daten verarbeiten, die Beratung zu politischen Maßnahmen und Rechtsvorschriften, die sich auf den Schutz der Privatsphäre auswirken, und die Zusammenarbeit mit vergleichbaren Behörden zur Gewährleistung eines kohärenten Datenschutzes.
Hier finden sich die EDSB-Dokumente über Privatsphäre und Datenschutz in Bezug auf die Verarbeitung personenbezogener Daten durch die Einrichtungen und Organe der EU, z. B. bei Mitarbeiterbewertung, Akkreditierung externer Besucher oder Zugangskontrolle.
Stellungnahme vom 11. Februar 2011 zu Meldungen über die "Verarbeitung von Gesundheitsdaten am Arbeitsplatz" (Fall 2010-0071)
Opinion of 7 February 2011 on a notification for Prior Checking regarding the processing operations "Listening Points/Informal procedures" (management of cases of psychological or sexual harassment) (Case 2010-598)
Opinion of 26 January 2011 on the notification for prior checking concerning Probationary Period, Management Probationary Period and Annual Performance Appraisal of the Director of the European Monitoring Centre for Drugs and Drug Addiction (case 2010-895)
Antwort zur Meldung einer Vorabkontrolle der „Verwaltung von Urlaub, Dienstreisen und gleitender Arbeitszeit“ bei der Exekutivagentur für Gesundheit und Verbraucher (Fall 2010-0957)