Security access system - Fundamental Rights Agency
Answer to a notification for prior checking concerning "Security Access System" (Case 2009-382)
Die Verordnung (EU) 2018/1725 legt die Datenschutzverpflichtungen für die Organe, Einrichtungen und Agenturen der EU fest, wenn sie personenbezogene Daten verarbeiten und neue Strategien entwickeln. Darüber hinaus führt die Verordnung die Pflichten des EDSB auf. Diese umfassen seine Aufgaben als unabhängige Kontrollbehörde für die Organe und Einrichtungen der EU, wenn diese personenbezogene Daten verarbeiten, die Beratung zu politischen Maßnahmen und Rechtsvorschriften, die sich auf den Schutz der Privatsphäre auswirken, und die Zusammenarbeit mit vergleichbaren Behörden zur Gewährleistung eines kohärenten Datenschutzes.
Hier finden sich die EDSB-Dokumente über Privatsphäre und Datenschutz in Bezug auf die Verarbeitung personenbezogener Daten durch die Einrichtungen und Organe der EU, z. B. bei Mitarbeiterbewertung, Akkreditierung externer Besucher oder Zugangskontrolle.
Answer to a notification for prior checking concerning "Security Access System" (Case 2009-382)
Analysis of the EDPS on a consultation on processing of personal data in the frame of pandemic procedure at ECB (2009-456)
Answer to a notification for prior checking concerning the management of applications for training courses (Case 2009-321)
Am 7. Juli 2009 veröffentlichte der EDSB den ersten Konsultationsentwurf seiner Leitlinien für die Videoüberwachung. Die Datenschutzbeauftragten der europäischen Organe und Einrichtungen sowie andere Akteure wurden aufgefordert, sich bis zum 15. September 2009 zu diesen Leitlinien zu äußern. Am 30. September führte der EDSB einen Workshop durch, um weitere Rückmeldungen zur Verbesserung des Leitlinienentwurfs zu erhalten und die Zusammenarbeit mit Blick auf die Einhaltung der Datenschutzgrundsätze zu verstärken.