General Report "Survey 2017"
General Report on "Measuring compliance with data protection rules in EU institutions" ("Survey 2017")
Die Verordnung (EU) 2018/1725 legt die Datenschutzverpflichtungen für die Organe, Einrichtungen und Agenturen der EU fest, wenn sie personenbezogene Daten verarbeiten und neue Strategien entwickeln. Darüber hinaus führt die Verordnung die Pflichten des EDSB auf. Diese umfassen seine Aufgaben als unabhängige Kontrollbehörde für die Organe und Einrichtungen der EU, wenn diese personenbezogene Daten verarbeiten, die Beratung zu politischen Maßnahmen und Rechtsvorschriften, die sich auf den Schutz der Privatsphäre auswirken, und die Zusammenarbeit mit vergleichbaren Behörden zur Gewährleistung eines kohärenten Datenschutzes.
Hier finden sich die EDSB-Dokumente über Privatsphäre und Datenschutz in Bezug auf die Verarbeitung personenbezogener Daten durch die Einrichtungen und Organe der EU, z. B. bei Mitarbeiterbewertung, Akkreditierung externer Besucher oder Zugangskontrolle.
General Report on "Measuring compliance with data protection rules in EU institutions" ("Survey 2017")
Stellungnahme zur Vorabkontrolle der aktualisierten Meldung von Ernennungs- und Einstellungsverfahren beim Übersetzungszentrum für die Einrichtungen der Europäischen Union (EDSB Fall 2016-0377)
Stellungnahme zur Vorabkontrolle der Auswahl von Vertrauenspersonen bei der Europäischen Investitionsbank (Fall 2017-0136)
Vertrauenspersonen werden in informellen Verfahren bei Belästigung tätig, eine Thematik, zu der der EDSB Leitlinien herausgegeben hat. Die Auswahl solcher Vertrauenspersonen, in diesem Fall durch die EIB, ist Gegenstand einer Vorabkontrolle durch den EDSB, da sie die Beurteilung der Fähigkeit der Bewerber zur Wahrnehmung der Aufgabe sowie möglicherweise Verarbeitungen im Zusammenhang mit Gesundheitsdaten umfasst. Im vorliegenden Fall empfahl der EDSB, die Modalitäten des Verfahrens für die Auswahl von Vertrauenspersonen in Form von normativen Regelungen genau zu erläutern und dabei darzulegen, welche Informationen über einzelne Vertrauenspersonen zur Verfügung gestellt werden und welche Kriterien für ihre Auswahl gelten.
Vollständige Bezeichnung: Stellungnahme zur Meldung für eine Vorabkontrolle betreffend die Zusatzkrankenversicherung für örtliche Bedienstete bei EU-Delegationen – Meldung eines Arbeitsunfalls (fall 2016-0775)
Bei einem Unfall müssen örtliche Bedienstete, die bei EU-Delegationen tätig sind und durch die Zusatzkrankenversicherung für örtliche Bedienstete abgedeckt sind, ein Formular zur Meldung eines Arbeitsunfalls ausfüllen, um die Behandlungskosten erstattet zu bekommen. Die EU-Delegationen und der EAD verarbeiten möglicherweise ebenfalls personenbezogene Daten, einschließlich Gesundheitsdaten über örtliche Bedienstete, die nicht zusatzversichert sind. Diese Verarbeitung könnte bei der Verwaltung von Krankheitsurlauben und ärztlichen Bescheinigungen erfolgen, wenn die örtlichen Bediensteten einen Arbeitsunfall erleiden. Die ärztliche Bescheinigung ist streng von dem ärztlichen Untersuchungsbericht zu unterscheiden. Örtliche Bedienstete sollten den ärztlichen Untersuchungsbericht stets an die funktionale CISLA-Mailbox beim EAD-Hauptsitz senden, ohne dass Mitglieder der Delegation auf ihn Zugriff haben. Die ärztliche Bescheinigung hingegen sollte an die Verwaltungsdienststelle der Delegation gesandt werden, oder, falls sich der örtliche Bedienstete dafür entscheidet, direkt an die funktionale CISLA-Mailbox beim EAD-Hauptsitz mit entsprechender Information an die Verwaltungsdienststelle der Delegation. Die an diesem Verfahren beteiligten Mitglieder der EU-Delegationen sowie die für örtliche Bedienstete zuständigen Personalbeauftragten des EAD sollten Vertraulichkeitserklärungen unterzeichnen, aus denen hervorgeht, dass sie einer beruflichen Geheimhaltungspflicht unterliegen, die mit der Geheimhaltungspflicht eines im Gesundheitswesen Tätigen vergleichbar ist. Patientenakten sollten höchstens 30 Jahre lang nach der letzten Bearbeitung aufbewahrt werden.
Stellungnahme zur Vorabkontrolle der Besucherdatenbank bei der Agentur für das Europäische globale Satellitennavigationssystem (GSA) (Fall 2017-1055)