Verarbeitung von Gesundheitsdaten am Arbeitsplatz - CEPOL
Stellungnahme vom 26. März 2014 zur Meldung für eine Vorabkontrolle der Verarbeitung von Gesundheitsdaten am Arbeitsplatz (CEPOL) (Fall 2013-0893)
Die Verordnung (EU) 2018/1725 legt die Datenschutzverpflichtungen für die Organe, Einrichtungen und Agenturen der EU fest, wenn sie personenbezogene Daten verarbeiten und neue Strategien entwickeln. Darüber hinaus führt die Verordnung die Pflichten des EDSB auf. Diese umfassen seine Aufgaben als unabhängige Kontrollbehörde für die Organe und Einrichtungen der EU, wenn diese personenbezogene Daten verarbeiten, die Beratung zu politischen Maßnahmen und Rechtsvorschriften, die sich auf den Schutz der Privatsphäre auswirken, und die Zusammenarbeit mit vergleichbaren Behörden zur Gewährleistung eines kohärenten Datenschutzes.
Hier finden sich die EDSB-Dokumente über Privatsphäre und Datenschutz in Bezug auf die Verarbeitung personenbezogener Daten durch die Einrichtungen und Organe der EU, z. B. bei Mitarbeiterbewertung, Akkreditierung externer Besucher oder Zugangskontrolle.
Stellungnahme vom 26. März 2014 zur Meldung für eine Vorabkontrolle der Verarbeitung von Gesundheitsdaten am Arbeitsplatz (CEPOL) (Fall 2013-0893)
Avis du 26 mars 2014 sur la notification d'un contrôle préalable concernant le traitement des données relatives à la santé au sein de l’Institut européen d’innovation et de technologie (l’EIT) (Dossier 2013-0814)
Stellungnahme vom 26. März 2014 zur Meldung für eine Vorabkontrolle betreffend die Verarbeitung von Gesundheitsdaten beim Gremium Europäischer Regulierungsstellen für elektronische Kommunikation („GEREK“) (Fall 2013-0888)
Stellungnahme zur Meldung für eine Vorabkontrolle der Verarbeitungsvorgänge bezüglich des Integrierten Verwaltungssystems für Sicherheit bei der Arbeit in der GFS Ispra (Fall 2013-0162)
Avis du 25 mars 2014 sur Notification de contrôle préalable concernant la passation de marchés publics et l'octroi de subventions au Parlement européen (Dossier 2014-0760)