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Europäische Datenschutzbeauftragte bestehen auf der Notwendigkeit eines umfassenden EU-Konzepts für den Datenschutz

6
Apr
2011

Europäische Datenschutzbeauftragte bestehen auf der Notwendigkeit eines umfassenden EU-Konzepts für den Datenschutz

Am 5. April 2011 veranstalteten der Europäische Datenschutzbeauftragte (EDSB) und der Vorsitzende der Artikel 29-Datenschutzgruppe(*) die jährliche Frühjahrskonferenz der europäischen Datenschutzbeauftragten in Brüssel mit Datenschutzbehörden der EU- und Nicht-EU-Mitgliedstaaten sowie verschiedenen Behörden auf EU-Ebene.

Das zentrale Thema der Konferenz war die derzeitige Überprüfung des Rechtsrahmens für den Datenschutz. Die Konferenz verabschiedete eine Entschließung, in der sie die Notwendigkeit eines umfassenden Rahmens für den Datenschutz, der den Bereich der Strafverfolgung mit einschließt, betonte.

Die Konferenz erinnert daran, dass die Herausforderungen aufgrund der Globalisierung und dem grenzüberschreitenden Verkehr personenbezogener Daten, der technologischen Entwicklung vor allem in der Online-Welt, sowie Entwicklungen im Bereich Polizei und Justiz enorm sind. Die Bemühungen zur Modernisierung und Verstärkung der unterschiedlichen rechtlichen Rahmenbedingungen - nicht nur in der EU, sondern auch im Europarat und in der Organisation für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung - sollten sich in Synergie entwickeln.

In ihrer Entschließung sind die europäischen Datenschutzbeauftragten der Ansicht, dass all diese Entwicklungen enorme Gelegenheiten für eine wirkliche Verbesserung des Rahmens für den Datenschutz bieten, um wirksamen Schutz für alle Betroffenen unter allen Umständen, nicht nur jetzt, sondern auch in einer ferneren Zukunft, zu gewährleisten.

Sie betonen ebenfalls, dass die Zeit gekommen ist, ehrgeizig zu sein und mit vereinten Kräften für einen umfassenden und effektiveren Datenschutz zu handeln.

Als erstes Ergebnis dieses Textes beschlossen die Beauftragten, Synergieeffekte für ein horizontaleres Konzept im Raum der Freiheit, der Sicherheit und des Rechts zu entwickeln. Die Arbeitsgruppe "Polizei und Justiz" und die Artikel 29-Datenschutzgruppe werden zusammenarbeiten, um ihre EU-bezogenen Aufgaben im kommenden Jahr zu integrieren, um die Effektivität ihrer beratenden Rolle zu stärken.

(*) Die Arbeitsgruppe besteht aus Vertretern der Datenschutzbehörden in den EU-Mitgliedstaaten. Sie bietet der Europäischen Kommission eine unabhängige Beratung im Bereich Datenschutz und hilft bei der Entwicklung harmonisierter Konzepte für den Datenschutz in der EU mit.

Verfügbare Sprachen: Deutsch, Englisch, Französisch