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Ein willkommener Schritt auf dem Weg zur Reform der Datenschutzvorschriften in Europa

9
Oct
2015

Ein willkommener Schritt auf dem Weg zur Reform der Datenschutzvorschriften in Europa

Anlässlich der Veröffentlichung seiner Empfehlungen für die Erwägungsgründe der Datenschutz-Grundverordnung wies der Europäische Datenschutzbeauftragte (EDSB) am heutigen Tag darauf hin, dass der Rat der Europäischen Union eine allgemeine Einigung über die vorgeschlagene Reform der EU-Datenschutzrichtlinie betreffend die polizeiliche und justizielle Zusammenarbeit in Strafsachen erzielt hat.

Giovanni Buttarelli, der Europäische Datenschutzbeauftragte (EDSB), erklärte dazu: „Ich begrüße den Konsens der durch den Rat vertretenen EU-Staaten und fordere die Mitgesetzgeber nachdrücklich auf, ihre Verhandlungen zügig voranzutreiben, um ein gleichermaßen hohes Schutzniveau in allen Bereichen zu bewirken. Ich halte sie dazu an, bei der EU-Datenschutzreform an der Würde des Einzelnen und der Menschenwürde festzuhalten und diese in den Vordergrund zu rücken, um den Einzelnen vor Schaden zu bewahren und zu befähigen, im Cyberspace die Kontrolle über seine personenbezogenen Daten zu übernehmen. Vertrauen ist die notwendige Voraussetzung für innovative Produkte und Dienstleistungen, die auf die Verarbeitung personenbezogener Daten angewiesen sind, und die Datenschutz-Grundverordnung muss als Vorbild für ein diesbezügliches ethisches Konzept dienen.“

Am 27. Juli 2015 veröffentlichte der EDSB seine Empfehlungen für die operativen Bestimmungen der Datenschutz-Grundverordnung. Die Empfehlungen des EDSB zu den Erwägungsgründen beinhalten Überlegungen zu den Beweggründen für die einzelnen Artikel der drei von der Kommission, dem Europäischen Parlament und dem Rat vorgeschlagenen Textfassungen und stellen damit einen weiteren Beitrag zu den laufenden Trilog-Verhandlungen über das Reformpaket dar.

Zeitgleich veröffentlichte der EDSB eine Handy-App, mit der die Textvorschläge der Kommission, des Parlaments und des Rates sowie die Empfehlungen des EDSB auf Tablets und Smartphones bequem verglichen werden können. Diese App wurde mittlerweile aktualisiert und umfasst nun auch die Empfehlungen des EDSB für die Erwägungsgründe.

Die Erwägungsgründe in der Präambel eines Rechtsinstruments der EU sind insofern von Bedeutung, als sie die einzelnen Bestimmungen begründen. Zwar sind sie für sich genommen nicht rechtsverbindlich, sie können jedoch herangezogen werden, wenn es um die Auslegung der Reichweite der materiellrechtlichen Bestimmungen des verfügenden Textes geht. Der Gerichtshof der Europäischen Union stellte bei mehreren Gelegenheiten fest, dass er stichhaltige Erwägungsgründe benötigt, um seiner Aufgabe, die Rechtsvorschriften auszulegen, nachkommen zu können. Da sie die Beweggründe für eine Rechtsvorschrift erläutern, müssen sie sorgfältig geprüft werden.

Die Einigung des Rates über die Datenschutzrichtlinie ist insofern für den Fortschritt des Trilogs von Bedeutung, als diese Richtlinie einen wesentlichen Teil des Reformpakets darstellt. Der Richtlinienentwurf hat die grenzüberschreitende Datenverarbeitung im Rahmen der polizeilichen und justiziellen Zusammenarbeit zum Gegenstand. Er zielt darauf ab, den Schutz sowohl der inländischen als auch der grenzüberschreitenden Datenübermittlung zu gewährleisten.

Hintergrundinformationen

Privatsphäre und Datenschutz sind Grundrechte in der EU. Datenschutz ist ein Grundrecht, das durch europäisches Recht geschützt und in Artikel 8 der Charta der Grundrechte der Europäischen Union verankert ist.

Konkret sind die Datenschutzbestimmungen für die EU-Organe – sowie die Pflichten des Europäischen Datenschutzbeauftragten (EDSB) – in der Verordnung (EG) Nr. 45/2001 geregelt. Der Europäische Datenschutzbeauftragte (EDSB) ist eine relativ neue, aber zunehmend einflussreiche unabhängige Aufsichtsbehörde, die die Verarbeitung personenbezogener Daten durch die Einrichtungen und Organe der EU überwacht, in Bezug auf politische Maßnahmen und Rechtsvorschriften, die sich auf die Privatsphäre auswirken, beratend tätig ist und mit vergleichbaren Behörden zusammenarbeitet, um einen kohärenten Datenschutz sicherzustellen.

Giovanni Buttarelli (EDSB) und Wojciech Wiewiórowski (Stellvertretender EDSB) sind Mitglieder dieser Behörde und wurden durch eine gemeinsame Entscheidung des Europäischen Parlaments und des Rates ernannt. Sie traten ihre fünfjährige Amtszeit am 4. Dezember 2014 an.

Strategie des EDSB für den Zeitraum 2015-2019: In dem am 2. März 2015 vorgelegten Plan für den Zeitraum 2015-2019 werden die wichtigsten Herausforderungen im Bereich Datenschutz und Schutz der Privatsphäre für die kommenden Jahre sowie die drei strategischen Ziele und die zehn Begleitmaßnahmen des EDSB, die zur Erfüllung dieser Herausforderungen erforderlich sind, zusammengefasst. Die Ziele lauten: 1) Datenschutz wird digital 2) Aufbau globaler Partnerschaften und 3) Ein neues Kapitel für den Datenschutz in der EU.

Personenbezogene Daten bzw. Informationen: alle Informationen, die sich auf eine bestimmte oder bestimmbare (lebende) natürliche Person beziehen. Beispiele hierfür sind u. a. Namen, Geburtsdaten, Fotos, Videoaufnahmen, E-Mail-Adressen und Telefonnummern. Weitere Angaben wie z. B. IP-Adressen und Inhalte von Mitteilungen, die sich auf Endnutzer von Kommunikationsdiensten beziehen oder von ihnen zur Verfügung gestellt werden, gelten ebenfalls als personenbezogene Daten.

Privatsphäre: das Recht einer natürlichen Person, alleine gelassen zu werden und die Kontrolle über die Informationen über sich selbst auszuüben. Das Recht auf Privatsphäre und auf ein Privatleben ist in der Allgemeinen Erklärung der Menschenrechte (Artikel 12), der Europäischen Menschenrechtskonvention (Artikel 8) und der Europäischen Charta der Grundrechte (Artikel 7) verankert. Die Charta umfasst auch ein ausdrückliches Recht auf den Schutz personenbezogener Daten (Artikel 8).

Verarbeitung personenbezogener Daten: Gemäß Artikel 2 Buchstabe b der Verordnung (EG) Nr. 45/2001 bezeichnet der Ausdruck „Verarbeitung personenbezogener Daten“ „jeden mit oder ohne Hilfe automatisierter Verfahren ausgeführten Vorgang oder jede Vorgangsreihe im Zusammenhang mit personenbezogenen Daten wie das Erheben, das Speichern, die Organisation, die Aufbewahrung, die Anpassung oder Veränderung, das Wiederauffinden, das Abfragen, die Nutzung, die Weitergabe durch Übermittlung, Verbreitung oder jede andere Form der Bereitstellung, die Kombination oder die Verknüpfung sowie das Sperren, Löschen oder Vernichten.“ Siehe hierzu auch das Glossar auf der EDSB-Website.

EU-Datenschutzreformpaket: Am 25. Januar 2012 hat die Europäische Kommission ihr Reformpaket vorgestellt. Es besteht aus zwei Rechtsetzungsvorschlägen: einer Datenschutz-Grundverordnung (die in allen Mitgliedstaaten direkt anwendbar sein wird) und einer Richtlinie (die in nationales Recht umgesetzt werden muss) zum Datenschutz im Polizei- und Justizbereich.

Der Standpunkt des Europäischen Parlaments zur vorgeschlagenen Verordnung wurde am 12. März 2014 in erster Lesung festgelegt; der Standpunkt des Rates wurde am 15. Juni 2015 angenommen. Das Europäische Parlament, der Rat der Europäischen Union und die Europäische Kommission befassen sich jetzt bei den Sitzungen des Trilogs mit der endgültigen Formulierung der Verordnung. Da der Rat nunmehr seinen Standpunkt zur vorgeschlagenen Richtlinie angenommen hat, kann diese auch in den Trilog einbezogen werden. Weitere Informationen über die Reform sind in dem speziell zu diesem Thema eingerichteten Bereich auf der Website des EDSB zu finden.

EU-Datenschutz ist eine kostenlose App des EDSB für mobile Endgeräte. Damit können alle Interessierten die neuesten Textvorschläge für die anstehende Datenschutz-Grundverordnung der Europäischen Kommission, des Europäischen Parlaments und des Rates der Europäischen Union vergleichen. Die App enthält auch die neuesten Empfehlungen des EDSB an die Mitgesetzgeber. Alle Texte können in einer beliebigen Kombination geladen und dann Seite für Seite verglichen werden (auf Smartphones aufgrund der begrenzten Bildschirmgröße maximal zwei Texte gleichzeitig).

Trilog: Vorschläge der Kommission, Änderungsanträge des Parlaments und gemeinsame Positionen des Rates werden im Rahmen von Trilogsitzungen erörtert, an denen Vertreter der drei Organe teilnehmen und sich darum bemühen, eine Einigung oder einen Kompromiss zu erzielen.

Verfügbare Sprachen: Deutsch, Englisch, Französisch, Italian, Polish