Wussten Sie schon?
MELDUNG VON DATENSCHUTZVERLETZUNGEN
- Die Unternehmen müssen ihrer Datenschutzbehörde Datenschutzverletzungen binnen 72 Stunden melden, es sei denn, die Verletzung führt voraussichtlich nicht zu einem Risiko für natürliche Personen. In besonderen Fällen müssen sie die betroffenen Personen darüber in Kenntnis setzen.
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