Interessante Zeiten für den Datenschutz in der EU
Editorial von Peter Hustinx in "L'Observateur de Bruxelles", nr. 93, Juli 2013, S. 5-6
Das Ziel des Grundsatzes des Datenschutzes durch Technikgestaltung besteht darin, den Datenschutz und die Privatsphäre in die Gestaltung von Verarbeitungsvorgängen und Informationssystemen einfließen zu lassen, um Datenschutzgrundsätzen gerecht zu werden. Organisationen müssen sowohl im Vorfeld als auch während ihrer Verarbeitungsaktivitäten den Schutz der Rechte des Einzelnen berücksichtigen, indem sie geeignete technische und organisatorische Maßnahmen ergreifen, um sicherzustellen, dass sie ihre Datenschutzpflichten erfüllen. Um dafür zu sorgen, dass dieser zentrale Grundsatz der Datenschutz-Grundverordnung in der Praxis auch angewandt wird, wird der EDSB entsprechende Leitfäden herausgeben.
Editorial von Peter Hustinx in "L'Observateur de Bruxelles", nr. 93, Juli 2013, S. 5-6
Stellungnahme zur Mitteilung der Kommission „Die Digitale Agenda für Europa – digitale Impulse für das Wachstum in Europa“
Stellungnahme zu der Mitteilung der Kommission über den „Aktionsplan für elektronische Gesundheitsdienste 2012-2020 - innovative Gesundheitsfürsorge im 21. Jahrhundert“
Förmliche Kommentare des EDSB zu einem Vorschlag für eine Richtlinie "zur Harmonisierung der Rechtsvorschriften der Mitgliedstaaten über die Bereitstellung von Funkanlagen auf dem Markt" als Ersatz der Richtlinie 1999/5/EG über Funkanlagen und Telekommunikationsendeinrichtungen