Invaliditätsverfahrens vor dem Invaliditätsausschuss - F4E
Stellungnahme vom 16. Juli 2013 zur Meldung des Datenschutzbeauftragten von F4E für eine Vorabkontrolle des "Invaliditätsverfahrens vor dem Invaliditätsausschuss" (Fall 2012-0863)
 
Die Verordnung (EU) 2018/1725 legt die Datenschutzverpflichtungen für die Organe, Einrichtungen und Agenturen der EU fest, wenn sie personenbezogene Daten verarbeiten und neue Strategien entwickeln. Darüber hinaus führt die Verordnung die Pflichten des EDSB auf. Diese umfassen seine Aufgaben als unabhängige Kontrollbehörde für die Organe und Einrichtungen der EU, wenn diese personenbezogene Daten verarbeiten, die Beratung zu politischen Maßnahmen und Rechtsvorschriften, die sich auf den Schutz der Privatsphäre auswirken, und die Zusammenarbeit mit vergleichbaren Behörden zur Gewährleistung eines kohärenten Datenschutzes.
Hier finden sich die EDSB-Dokumente über Privatsphäre und Datenschutz in Bezug auf die Verarbeitung personenbezogener Daten durch die Einrichtungen und Organe der EU, z. B. bei Mitarbeiterbewertung, Akkreditierung externer Besucher oder Zugangskontrolle.
Stellungnahme vom 16. Juli 2013 zur Meldung des Datenschutzbeauftragten von F4E für eine Vorabkontrolle des "Invaliditätsverfahrens vor dem Invaliditätsausschuss" (Fall 2012-0863)
Stellungnahme vom 4. Juli 2013 zur Meldung des Datenschutzbeauftragten der Agentur der Europäischen Union für Grundrechte für eine Vorabkontrolle der Verarbeitung personenbezogener Daten im Rahmen der Urlaubsverwaltung (Fall 2013-0352)
Stellungnahme vom 4. Juli 2013 zur Meldung des Datenschutzbeauftragten der Europäischen Stiftung für Berufsbildung für eine Vorabkontrolle der Urlaubs- und Abwesenheitsverwaltung (Fall 2013-0234)
Opinion of 3 July 2013 on the notification for prior checking from the Data Protection Officer of the European Centre for the Development of Vocational Training concerning leave management (Case 2012-0265)