Electronic Components and Systems for European Leadership
Stellungnahme zur Vorabkontrolle der Verarbeitung von Gesundheitsdaten beim Electronic Components and Systems for European Leadership (Gemeinsames Unternehmen ECSEL)(Fall 2013-0956)
Die Verordnung (EU) 2018/1725 legt die Datenschutzverpflichtungen für die Organe, Einrichtungen und Agenturen der EU fest, wenn sie personenbezogene Daten verarbeiten und neue Strategien entwickeln. Darüber hinaus führt die Verordnung die Pflichten des EDSB auf. Diese umfassen seine Aufgaben als unabhängige Kontrollbehörde für die Organe und Einrichtungen der EU, wenn diese personenbezogene Daten verarbeiten, die Beratung zu politischen Maßnahmen und Rechtsvorschriften, die sich auf den Schutz der Privatsphäre auswirken, und die Zusammenarbeit mit vergleichbaren Behörden zur Gewährleistung eines kohärenten Datenschutzes.
Hier finden sich die EDSB-Dokumente über Privatsphäre und Datenschutz in Bezug auf die Verarbeitung personenbezogener Daten durch die Einrichtungen und Organe der EU, z. B. bei Mitarbeiterbewertung, Akkreditierung externer Besucher oder Zugangskontrolle.
Stellungnahme zur Vorabkontrolle der Verarbeitung von Gesundheitsdaten beim Electronic Components and Systems for European Leadership (Gemeinsames Unternehmen ECSEL)(Fall 2013-0956)
Stellungnahme zur Vorabkontrolle der Verarbeitung von Gesundheitsdaten bei der Europäischen Bankenaufsichtsbehörde (Fall 2013-1065)
Stellungnahme zur Vorabkontrolle der Verwaltung von Gesundheitsdaten beim Gemeinsamen Unternehmen SESAR (Fall 2013-0839)
Stellungnahme zu einer Vorabkontrolle zur Verarbeitung von Gesundheitsdaten bei der Initiative Innovative Arzneimittel (Fall 2013-0616)
Stellungnahme vom 16. Februar 2016 uber Vorabkontrolle der Verwaltung von Gesundheitsdaten beim Gemeinsamen Unternehmen CLEAN SKY (Fall 2013-0934)