Verwendung von ECAS - EBA
Meldung zur Vorabkontrolle der Verwendung von ECAS bei der EBA (Fall 2016-1113)
Die Verordnung (EU) 2018/1725 legt die Datenschutzverpflichtungen für die Organe, Einrichtungen und Agenturen der EU fest, wenn sie personenbezogene Daten verarbeiten und neue Strategien entwickeln. Darüber hinaus führt die Verordnung die Pflichten des EDSB auf. Diese umfassen seine Aufgaben als unabhängige Kontrollbehörde für die Organe und Einrichtungen der EU, wenn diese personenbezogene Daten verarbeiten, die Beratung zu politischen Maßnahmen und Rechtsvorschriften, die sich auf den Schutz der Privatsphäre auswirken, und die Zusammenarbeit mit vergleichbaren Behörden zur Gewährleistung eines kohärenten Datenschutzes.
Hier finden sich die EDSB-Dokumente über Privatsphäre und Datenschutz in Bezug auf die Verarbeitung personenbezogener Daten durch die Einrichtungen und Organe der EU, z. B. bei Mitarbeiterbewertung, Akkreditierung externer Besucher oder Zugangskontrolle.
Meldung zur Vorabkontrolle der Verwendung von ECAS bei der EBA (Fall 2016-1113)
Prior checking Opinion on "administrative inquiries and disciplinary proceedings" at EMSA (Case 2014-0287)
Stellungnahme zur Vorabkontrolle der Verwaltung von Finanzhilfen im Zusammenhang mit Horizont 2020 bei der GD RTD (EDSB Fall 2016-0951)
Prior-check Opinion on administrative inquiries and disciplinary proceedings at EIF (Case 2015-1103)
Prior check Opinion on Selection, Recruitment and Administrative Management for Seconded National Experts in EEAS Headquarters and EU Delegations (Case 2016-0769)