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Rechenschaftspflicht

Die Rechenschaftspflicht ist ein allgemeiner Grundsatz für Organisationen in vielen verschiedenen Bereichen. Durch sie soll sichergestellt werden, dass Organisationen die in sie gesetzten Erwartungen – etwa in Bezug auf die Lieferung ihrer Produkte und das Verhalten gegenüber den Akteuren, mit denen sie interagieren – erfüllen. In der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) äußert sich die Rechenschaftspflicht als Grundsatz, wonach Organisationen geeignete technische und organisatorische Maßnahmen ergreifen und in der Lage sein müssen, auf Anfrage nachzuweisen, was sie getan haben, und die Wirksamkeit ihrer Handlungen zu belegen.

Organisationen – und nicht Datenschutzbehörden – müssen nachweisen, dass sie die Gesetze achten. Dies umfasst unter anderem folgende Maßnahmen: angemessene Dokumentation darüber, welche Daten auf welche Weise, zu welchem Zweck und für wie lange verarbeitet werden; dokumentierte Prozesse und Verfahren zur frühzeitigen Lösung von Datenschutzproblemen beim Aufbau von Informationssystemen oder zur Reaktion auf Datenschutzverletzungen; die Einbindung eines Datenschutzbeauftragten in die organisatorische Planung und Betriebsabläufe usw.

Im Jahr 2015 initiierte der EDSB mit Blick auf die DSGVO ein Projekt zur Ausarbeitung eines Rahmens, um innerhalb unserer eigenen Organisation – in ihrer Rolle als Institution, Verwalter finanzieller und personeller Ressourcen und Verantwortlicher – für mehr Rechenschaftspflicht bei der Datenverarbeitung zu sorgen.

Darüber hinaus begannen wir, den Grundsatz der Rechenschaftspflicht durch Besuche bei kleinen, mittleren und großen EU-Einrichtungen zu fördern. Zweck dieser Besuche war es, die neuen Pflichten, die sich aus dem überarbeiteten Rechtsrahmen ergeben, sowie die Auswirkungen für EU-Organe und die Arbeit des EDSB als deren Aufsichtsbehörde zu erläutern.

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16
Jul
2019

Rechenschaftspflicht in der Praxis: Leitfaden für Organe, Einrichtungen und Agenturen

Rechenschaftspflicht in der Praxis: Leitfaden für Organe, Einrichtungen und Agenturen der Union über die Dokumentierung von Verarbeitungsvorgängen.
Diese Dokumente bieten eine vorläufige Anleitung für Verantwortliche und Datenschutzbeauftragte in den EU-Institutionen darüber, wie sie die Dokumentierung für ihre Verarbeitungen erstellen, wie sie entscheiden, ob sie Datenschutz-Folgenabschätzungen (DPIAs) durchführen müssen, wie sie DPIAs durchführen und wann sie eine vorherige Konsultation des EDSB durchführen müssen (Artikel 31, 39 und 40 der Verordnung (EU) 2018/1725).

Eine vorläufige Version dieses Textes wurde im Februar 2018 veröffentlicht. Die aktuelle Version 1.3 wurde im Juli 2019 veröffentlicht.

 

 

Verfügbare Sprachen: Deutsch, Englisch, Französisch
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30
Nov
2017
8
Nov
2017

Newsletter (54)

In the October 2017 edition of the EDPS Newsletter we cover the theme for the 2018 International Conference of Data Protection and Privacy Commissioners, our priorities for the next 12 months,  and our ongoing training in preparation for the new Regulation.

15
May
2017

Put data protection accountability into practice

Hitting the ground running: How regulators and businesses can really put data protection accountability into practice, keynote speech by Giovanni Buttarelli at European Data Protection Days (EDPD) Conference, Berlin

Verfügbare Sprachen: Englisch
12
May
2017

Newsletter Nr. 51

The May 2017 edition of the EDPS Newsletter covers recently adopted Opinions on data protection and the EU institutions, digital content and the European Travel Information and Authorisation System (ETIAS), as well as many other EDPS activities.

Verfügbare Sprachen: Englisch