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EU-Außenstrategie über Fluggastdatensätze: Der EDSB fordert strengere Bedingungen für die Verwendung und die Übermittlung personenbezogener Daten von Fluggästen

19
Oct
2010

EU-Außenstrategie über Fluggastdatensätze: Der EDSB fordert strengere Bedingungen für die Verwendung und die Übermittlung personenbezogener Daten von Fluggästen

Heute hat der Europäische Datenschutzbeauftragte (EDSB) eine Stellungnahme zur Mitteilung (*) der Europäischen Kommission über die Übermittlung von Fluggastdatensätzen (PNR) an Drittländer angenommen. Die Mitteilung legt die EU-Außenstrategie über Fluggastdatensätze sowie die allgemeinen Grundsätze, einschließlich einer Reihe von Datenschutzstandards, auf die jedes Fluggastdaten-Abkommen mit einem Drittland basiert sein sollte.

Der EDSB begrüßt den von der Kommission gefolgten horizontalen Ansatz und unterstützt nachdrücklich das Ziel der Erreichung eines hohen und harmonisierten Datenschutzniveaus für alle bestehenden und geplanten Fluggastdaten-Systeme. Er drückt jedoch große Bedenken hinsichtlich der Notwendigkeit und Rechtmäßigkeit einiger wichtiger Aspekte der vorgeschlagenen Systeme aus. Er denkt insbesondere, dass die pro-aktive Nutzung von Fluggastdatensätzen aller Passagiere für Zwecke der Risikobewertung eine deutlichere Rechtfertigung und Schutzmaßnahmen erfordert.

Peter Hustinx, EDSB, erklärt hierzu: "Ich begrüße den horizontalen Ansatz der Kommission in ihrer Mitteilung. Dies ist ein wesentlicher Schritt in Richtung eines umfassenden Rahmens für den Austausch von Fluggastdatensätzen. Um jedoch für zulässig angesehen zu werden, sollten die Voraussetzungen für die Sammlung und Verarbeitung von Fluggastdatensätzen deutlich eingeschränkt werden. Ich bin insbesondere über die Verwendung von Fluggastdaten-Systeme für die Risikobewertung oder Profilierung besorgt."

Der EDSB betont auch die Notwendigkeit, eine Kohärenz zwischen den verschiedenen Initiativen zu gewährleisten, die direkt oder indirekt im Zusammenhang mit der Verarbeitung von Fluggastdatensätzen stehen, einschließlich des gegenwärtig überarbeiteten EU Allgemeinen Rahmens für den Datenschutz, der Initiative für ein EU-System von Fluggastdatensätzen und der Verhandlungen für ein EU-US-Abkommen über die gemeinsame Nutzung von Daten für die Strafverfolgung. Da diese Entwicklungen parallel vorangehen, sollte die Notwendigkeit eines einheitlichen und harmonisierten Konzeptes zum Datenschutz berücksichtigt werden.

Hinsichtlich des Inhalts der vorgeschlagenen Datenschutz-Standards fordert der EDSB mehr Präzision bezüglich der minimalen Schutzmaßnahmen für alle Fluggastdaten-Abkommen. Strengere Bedingungen sollten gelten insbesondere für die Verarbeitung sensibler Daten, die Konditionen der Datenübermittlung innerhalb der Drittländer an andere Behörden sowie die Datenvorratsspeicherung.

Der EDSB stellt auch die Notwendigkeit heraus, dass jedes Fluggastdaten-Abkommen explizit direkt durchsetzbare Rechte für die betroffenen Personen garantieren sollte. Die Wirksamkeit der Durchsetzungsverfahren ist eine wesentliche Voraussetzung für die Beurteilung der Angemessenheit einer Vereinbarung mit den Grundsätzen des Datenschutzes.

(*) Mitteilung der Kommission vom 21. September 2010 über das sektorübergreifende Konzept für die Übermittlung von Fluggastdatensätzen (PNR) an Drittländer (KOM (2010) 492 endg.)

Verfügbare Sprachen: Deutsch, Englisch, Französisch