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Überarbeitung des FRONTEX-Mandats: Der EDSB fordert klare Regeln zum Datenschutz.

18
May
2010

Überarbeitung des FRONTEX-Mandats: Der EDSB fordert klare Regeln zum Datenschutz.

Der Europäische Datenschutzbeauftragte (EDSB) hat gestern eine Stellungnahme zum Vorschlag der Europäischen Kommission veröffentlicht, die operativen Fähigkeiten der Europäischen Agentur für die Zusammenarbeit an den EU-Außengrenzen FRONTEX zu stärken (*). Die Stellungnahme konzentriert sich auf die laut Vorschlag wachsenden Aufgaben der Agentur und deren Konsequenzen für den Datenschutz.

Der Europäische Datenschutzbeauftragte äußert Besorgnis über die Tatsache, dass der Vorschlag nicht verdeutlicht, inwiefern es FRONTEX erlaubt wäre, personenbezogene Daten zu verarbeiten und wenn ja unter welchen Umständen, Bedingungen und Einschränkungen.

Peter Hustinx, EDSB, erklärt hierzu: "Es überrascht mich, dass der Vorschlag zur Verarbeitung personenbezogener Daten durch FRONTEX schweigt, und das obschon sich der neue Rechtsrahmen, in dem FRONTEX in naher Zukunft arbeiten soll, so grundlegend verändert. Es ist wichtig, deutliche Regeln für den Datenschutz festzulegen und die Bedingungen und Umstände zu klären, unter denen die Datenverarbeitung durch FRONTEX erfolgen könnte."

Der Europäische Datenschutzbeauftragte ist der Ansicht, dass die vorgeschlagene Verordnung, soweit erforderlich und angemessen, eindeutig den Umfang der Tätigkeiten, die Anlass zur Verarbeitung personenbezogener Daten durch FRONTEX geben können, klären soll.

Eine spezielle Rechtsgrundlage, die starken Datenschutzgarantien gemäß den Grundsätzen der Verhältnismäßigkeit und der Notwendigkeit unterliegen soll, ist erforderlich. Eine solche Verarbeitung sollte nur im Bedarfsfall für klar identifizierte und rechtmäßige Zwecke zugelassen werden.

Die Zurückhaltung der Kommission, diese Rechtsgrundlage in der vorgeschlagenen Verordnung zu verdeutlichen, oder eindeutig festzulegen, wann dies erfolgen wird, gibt Anlass zu ernster Besorgnis. Nach Ansicht des EDSB könnte dieser Ansatz zu einer unerwünschten Rechtsunsicherheit und einem erheblichen Risiko der Nichteinhaltung datenschutzrechtlicher Vorschriften und Schutzmaßnahmen führen. Er appelliert deshalb an den Rat und das Parlament diesbezüglich, mehr Klarheit zu schaffen.

(*) Vorschlag vom 24. Februar 2010 für eine Verordnung zur Änderung der Verordnung (EG) Nr. 2007/2004 zur Errichtung einer Europäischen Agentur für die operative Zusammenarbeit an den Außengrenzen der Mitgliedstaaten der Europäischen Union (FRONTEX) (COM/2010/0061 endg.).

Verfügbare Sprachen: Deutsch, Englisch, Französisch