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Prioritäten für 2016: Der EDSB als Berater für die EU-Organe

7
Jan
2016

Prioritäten für 2016: Der EDSB als Berater für die EU-Organe

Als sich das Jahr 2015 dem Ende zuneigte, veröffentlichte der Europäische Datenschutzbeauftragte (EDSB) seine Prioritäten für die politischen und beratenden Tätigkeiten der Organisation für das Jahr 2016.

Giovanni Buttarelli, EDSB, erklärte: „Wir werden 2016 unsere enge Zusammenarbeit mit der Europäischen Kommission, dem Rat und dem Europäischen Parlament fortführen, um sicherzustellen, dass unsere Beratung so zeitnah und relevant wie möglich erfolgt. Durch die Veröffentlichung unserer Prioritäten hoffen wir, die entsprechenden Kommissionsdienststellen dabei zu unterstützen, jene Initiativen besser zu identifizieren, für die der EDSB, gemäß unserer langjährigen Vereinbarung, frühzeitig eine informelle Konsultation empfiehlt.“

Dieses Arbeitsprogramm (ein Begleitschreiben und eine farbkodierte Tabelle) führt jene Vorschläge der Europäischen Kommission auf, die am wahrscheinlichsten Auswirkungen auf die Grundrechte auf Privatsphäre und auf den Schutz personenbezogener Daten haben könnten und für die der EDSB die Veröffentlichung einer formalen Stellungnahme oder von Kommentaren plant.

Der EDSB wird sich auf folgende Bereiche von strategischer Bedeutung konzentrieren:

  • Abschluss der Datenschutzreform, einschließlich der Überprüfung der Verordnung Nr. 45/2001 über die Datenschutzbestimmungen für Organe und Einrichtungen der EU, die die Arbeitsweisen, Aufgaben und Zuständigkeiten des EDSB regelt;
  • angemessener Schutz bei internationalen Datenübermittlungen;
  • Maßnahmen der Sicherheit und Terrorismusbekämpfung;
  • Initiativen für einen digitalen Binnenmarkt.

Die Privatsphäre und der Datenschutz sind wesentliche Aspekte im gesamten Spektrum der EU-Politik. Es besteht die Notwendigkeit zu einer frühzeitigen Bewertung und unabhängigen Beratung darüber, wie sie in diese Politik einbezogen werden sollen.

Das Arbeitsprogramm des EDSB führt Schlüsselaktionen auf, die den Einfluss der Arbeit des EDSB auf den Schutz von Privatsphäre und personenbezogenen Daten auf EU-Ebene maximieren werden. Diese Prioritäten umfassen rechtsetzende und politische Übereinkünfte (z. B. Mitteilungen) sowie Entwürfe zu internationalen Vereinbarungen.

Hintergrundinformationen                                                                                                                       

Privatsphäre und Datenschutz sind Grundrechte in der EU. Datenschutz ist ein Grundrecht, das durch europäisches Recht geschützt und in Artikel 8 der Charta der Grundrechte der Europäischen Union verankert ist.

Konkret sind die Datenschutzbestimmungen für die EU-Organe – sowie die Pflichten des Europäischen Datenschutzbeauftragten (EDSB) – in der Verordnung (EG) Nr. 45/2001 geregelt Der Europäische Datenschutzbeauftragte (EDSB) ist eine relativ neue, aber zunehmend einflussreiche unabhängige Aufsichtsbehörde, die die Verarbeitung personenbezogener Daten durch die Organe und Einrichtungen der EU überwacht, in Bezug auf politische Maßnahmen und Rechtsvorschriften, die sich auf die Privatsphäre auswirken, beratend tätig ist und mit vergleichbaren Behörden zusammenarbeitet, um einen kohärenten Datenschutz sicherzustellen.

Giovanni Buttarelli (EDSB) und Wojciech Wiewiórowski (stellvertretender EDSB) sind Mitglieder dieser Behörde und wurden durch eine gemeinsame Entscheidung des Europäischen Parlaments und des Rates ernannt. Sie traten ihre fünfjährige Amtszeit am 4. Dezember 2014 an.

Strategie des EDSB für den Zeitraum 2015-2019: In dem am 2. März 2015 vorgelegten Plan für den Zeitraum 2015-2019 werden die wichtigsten Herausforderungen im Bereich Datenschutz und Schutz der Privatsphäre für die kommenden Jahre sowie die drei strategischen Ziele und die zehn Begleitmaßnahmen des EDSB, die zur Erfüllung dieser Herausforderungen erforderlich sind, zusammengefasst. Die Ziele lauten: 1) Datenschutz wird digital 2) Aufbau globaler Partnerschaften und 3) Ein neues Kapitel für den Datenschutz in der EU.

Personenbezogene Daten bzw. Informationen: alle Informationen, die sich auf eine bestimmte oder bestimmbare (lebende) natürliche Person beziehen. Beispiele hierfür sind unter anderem Namen, Geburtsdaten, Fotos, Videoaufnahmen, E-Mail-Adressen und Telefonnummern. Weitere Angaben, wie z. B. IP-Adressen und Inhalte von Mitteilungen, die sich auf Endnutzer von Kommunikationsdiensten beziehen oder von ihnen zur Verfügung gestellt werden, gelten ebenfalls als personenbezogene Daten.

Privatsphäre: das Recht einer natürlichen Person, alleine gelassen zu werden und die Kontrolle über die sie betreffenden Informationen auszuüben. Das Recht auf Privatsphäre und auf ein Privatleben ist in der Allgemeinen Erklärung der Menschenrechte (Artikel 12), der Europäischen Menschenrechtskonvention (Artikel 8) und der Europäischen Charta der Grundrechte (Artikel 7) verankert. Die Charta umfasst auch ein ausdrückliches Recht auf den Schutz personenbezogener Daten (Artikel 8).

Verarbeitung personenbezogener Daten: Gemäß Artikel 2 Buchstabe b der Verordnung (EG) Nr. 45/2001 bezeichnet der Ausdruck „Verarbeitung personenbezogener Daten“ „jeden mit oder ohne Hilfe automatisierter Verfahren ausgeführten Vorgang oder jede Vorgangsreihe im Zusammenhang mit personenbezogenen Daten wie das Erheben, das Speichern, die Organisation, die Aufbewahrung, die Anpassung oder Veränderung, das Wiederauffinden, das Abfragen, die Nutzung, die Weitergabe durch Übermittlung, Verbreitung oder jede andere Form der Bereitstellung, die Kombination oder die Verknüpfung sowie das Sperren, Löschen oder Vernichten.“ Siehe hierzu auch das Glossar auf der Website des EDSB.

Verfügbare Sprachen: Deutsch, Englisch, Französisch, Italian, Polish