Bescheinigungsverfahren für Bedienstete - EBDD
Brief vom 22. Juli 2010 über eine Meldung zur Vorabkontrolle betreffend die Verarbeitung im Rahmen des Bescheinigungsverfahrens für Bedienstete der EBDD (Fall 2010-0407)
Die Verordnung (EU) 2018/1725 legt die Datenschutzverpflichtungen für die Organe, Einrichtungen und Agenturen der EU fest, wenn sie personenbezogene Daten verarbeiten und neue Strategien entwickeln. Darüber hinaus führt die Verordnung die Pflichten des EDSB auf. Diese umfassen seine Aufgaben als unabhängige Kontrollbehörde für die Organe und Einrichtungen der EU, wenn diese personenbezogene Daten verarbeiten, die Beratung zu politischen Maßnahmen und Rechtsvorschriften, die sich auf den Schutz der Privatsphäre auswirken, und die Zusammenarbeit mit vergleichbaren Behörden zur Gewährleistung eines kohärenten Datenschutzes.
Hier finden sich die EDSB-Dokumente über Privatsphäre und Datenschutz in Bezug auf die Verarbeitung personenbezogener Daten durch die Einrichtungen und Organe der EU, z. B. bei Mitarbeiterbewertung, Akkreditierung externer Besucher oder Zugangskontrolle.
Brief vom 22. Juli 2010 über eine Meldung zur Vorabkontrolle betreffend die Verarbeitung im Rahmen des Bescheinigungsverfahrens für Bedienstete der EBDD (Fall 2010-0407)
Stellungnahme vom 22. Juli 2010 über die Meldung einer Vorabkontrolle in Bezug auf das Dossier "Administrative Maßnahmen im Falle eines unbefugten krankheitsbedingten Fernbleibens vom Dienst" (Fall 2009-0687)
Stellungnahme vom 20. Juli 2010 zur Meldung über die Vorabkontrolle im Zusammenhang mit der „360-Grad-Feedback“-Methode (Fall 2009-0215)
Stellungnahme vom 19. Juli 2010 zur Meldung hinsichtlich einer Vorabkontrolle im Zusammenhang mit dem "Beförderungsverfahren für Beamte und Bedienstete“ (Fall 2008-474)
Letter of 14 July 2010 on the notification for prior-checking on the selection and recruitment of non-permanent staff (Case 2009-0678)