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Datenübermittlungen

 

Die Übermittlung personenbezogener Daten an Empfänger außerhalb der EU ist nur unter bestimmten Bedingungen zulässig, die in der Richtlinie 95/46/EG und auch in der Datenschutz-Grundverordnung, die ab Mai 2018 uneingeschränkt gelten wird, festgelegt sind. Bietet ein Land nach Auffassung der Europäischen Kommission ein angemessenes Schutzniveau, unterliegt es denselben Vorschriften wie ein EU-Mitgliedstaat, was bedeutet, dass der Empfänger der Daten in besagtem Land nicht verpflichtet ist, besondere Maßnahmen zu ergreifen, um die Übermittlung zu ermöglichen. Die Übermittlung von Daten in ein Land, für das kein Angemessenheitsbeschluss vorliegt, erfordert geeignete Garantien wie Standardvertragsklauseln oder verbindliche interne Datenschutzvorschriften. In ganz bestimmten Fällen können Ausnahmen von dieser Regel gewährt werden. Der Europäische Datenschutzausschuss, dem der EDSB angehört, wird der Kommission Stellungnahmen zu diesem Thema vorlegen.

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17
Jul
2020

Newsletter (81)

In this newsletter, we cover the EDPS Strategy 2020-2024 focusing on Digital Solidarity. As well as, in the context of The Hague Forum, a report on the use of Microsoft products and services by the EUIs. Finally, the EDPS published a report accompanied by a factsheet and video on Data Protection Impact Assessments and the EDPS/EDPB trainees organised a conference on Data Protection in times of COVID-19. 

31
Jan
2020

International agreement on exchange of personal data between Europol and New Zealand

EDPS Opinion on the negotiating mandate to conclude an international agreement on the exchange of personal data between Europol and New Zealand law enforcement authorities

Verfügbare Sprachen: Deutsch, Englisch, Französisch