Newsletter (91)
In our last newsletter of 2021, read our TechDispatch on card-based payments; find out more about pseudonymous data; catch up on our latest EDPS-DPO meeting; and more!
Mit der Verordnung (EU) Nr. 1725/2018 wird allen Organen und Einrichtungen der EU die Pflicht auferlegt, dem Europäischen Datenschutzbeauftragten (EDSB) bestimmte Arten von Verletzungen des Schutzes personenbezogener Daten zu melden. Sie müssen innerhalb von 72 Stunden, nachdem sie von der Verletzung Kenntnis erhalten haben, dies tun.
Wenn durch den Verstoß ein hohes Risiko einer Beeinträchtigung der Rechte und Freiheiten des Einzelnen zu befürchten ist, müssen diese Personen auch unverzüglich davon in Kenntnis gesetzt werden. Alle Organe und Einrichtungen der EU sollten sicherstellen, dass sie über die Verfahren verfügen, die es ihnen ermöglichen, einen Verstoß zu erkennen, zu untersuchen, die erforderlichen Korrekturmaßnahmen zu ergreifen und Bericht zu erstatten. Sie müssen Aufzeichnungen über etwaige Verletzungen des Schutzes personenbezogener Daten führen, unabhängig davon, ob sie dem EDSB gemeldet werden müssen.
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In newsletter #87, catch up on the latest EDPB - EDPS Joint Opinion on Artificial Intelligence; find out how you can learn more about data protection with the EDPS' new online training programme; read the EDPS' curated Case Law Digest on international transfers of personal data; and much more!
Alle Organe, Ämter, Einrichtungen und Agenturen der EU verarbeiten personenbezogene Daten, um beispielsweise Personal einzustellen, Gehälter zu zahlen oder Dienstleistungsverträge auszuhandeln. Wenn diese personenbezogenen Daten verloren gehen, gestohlen oder versehentlich oder vorsätzlich erlangt werden, handelt es sich um eine Verletzung des Schutzes personenbezogener Daten. Was kann man tun, wenn eine Verletzung des Schutzes personenbezogener Daten auftritt? Wann sollte die Verletzung den Betroffenen mitgeteilt werden? Dieses Factsheet hilft Ihnen dabei, Ihr Wissen über Verletzungen des Schutzes personenbezogener Daten zu vertiefen.
Das Jahr 2020 war einzigartig für die Welt und damit auch für den Europäischen Datenschutzbeauftragten (EDSB). Wie viele andere Organisationen musste auch der EDSB seine Methoden als Arbeitgeber anpassen, aber auch seine Arbeit selbst, da die COVID-19-Gesundheitskrise den Ruf nach dem Schutz der Privatsphäre des Einzelnen verstärkte.
Der vorliegende Jahresbericht gibt einen Einblick in alle Aktivitäten des EDSB im Jahr 2020.
Die Kurzfassung des EDSB-Jahresberichts 2020 wird zu gegebener Zeit in allen Amtssprachen der EU zur Verfügung gestellt.
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Anmerkungen des EDSB zum Muster für Arbeitsvereinbarungen zwischen der Europäischen Agentur für die Grenz- und Küstenwache und Behörden von Drittländern