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Reform des EU-Datenschutzgesetzes: Der EDSB ersucht die Europäische Kommission, in ihrem Konzept ehrgeizig zu sein.

29
Apr
2010

Reform des EU-Datenschutzgesetzes: Der EDSB ersucht die Europäische Kommission, in ihrem Konzept ehrgeizig zu sein.

Heute in einer Rede während der Europäischen Konferenz der Datenschutzbeauftragten in Prag sprach der Europäische Datenschutzbeauftragte (EDSB) Peter Hustinx eindringlich über die Notwendigkeit, im Rahmen der entfaltenden Debatte über die Zukunft des EU-Rechtsrahmens für den Datenschutz, pro-aktiv zu agieren. Der EDSB forderte die Europäische Kommission auf, bei der Aktualisierung des bestehenden Rahmens ehrgeizig zu bleiben, um das Risiko eines zunehmenden Verlusts der Relevanz und der Wirksamkeit des Datenschutzes in einer Gesellschaft zu vermeiden, die immer mehr durch technologische Veränderung und Globalisierung bestimmt wird.

"Die Herausforderung besteht nicht mehr und nicht weniger darin, wie man die Privatsphäre und den Datenschutz in einer hoch entwickelten Informationsgesellschaft in 2015, 2020 oder darüber hinaus gewährleistet, so Peter Hustinx. "Ein ehrgeiziges Konzept ist die einzige Art und Weise wie wir auch zukünftig garantieren können, dass unsere Privatsphäre und unsere personenbezogenen Daten gut geschützt werden. Es ist von entscheidender Bedeutung, dass die Kommission Vorschläge präsentiert, die berücksichtigen, was wirklich erforderlich ist, und sich nicht mit weniger ehrgeizigen Ergebnissen begnügt".

In seiner Rede bestand Peter Hustinx auf den Schlüsselbedingungen für einen wirksamen Rechtsrahmen, um die personenbezogenen Daten des Einzelnen in der EU zu schützen. Dies schließt die Notwendigkeit, einem umfassenden Rechtsrahmen mehr Wirksamkeit zu verschaffen, sowie die folgenden Hauptelemente ein:

  • Integration von "eingebautem Datenschutz”(*) und "standardmäßigem Datenschutz"(**) in Informations- und Kommunikationstechnologien;
  • mehr Verantwortlichkeit für die für die Verarbeitung Verantwortlichen: Die für die Verarbeitung Verantwortlichen sollten verantwortlicher gemacht werden, um in der Praxis die Befolgung der Datenschutzregeln zu gewährleisten. Dies würde erheblichen Mehrwert für eine wirksame Einführung des Datenschutzes mitbringen und den Datenschutzbehörden bei der Aufsicht und Durchsetzung beträchtlich helfen;
  • stärkere Durchführungsbefugnisse für Datenschutzbehörden: Es ist von entscheidender Bedeutung, dass Datenschutzbehörden über ausreichende Ressourcen verfügen, um ihre Aufsichtsaufgaben zu erledigen und gegebenenfalls die Befolgung der Datenschutzregeln durchzusetzen.

(*) Anwendung von Datenschutzanforderungen ab der Konzeption neuer Informations- und Kommunikationstechnologien und in allen Stadien ihrer Entwicklung.

(**) Parameter, die von Benutzern zum Beispiel in Internet-Browsern kontrolliert werden, die standardmäßig am höchsten Datenschutzniveau orientiert werden sollten.

Hintergrundinformationen

 

Im Juli 2009 ließ die Europäische Kommission eine Konsultation zur Zukunft des gegenwärtigen Rechtsrahmens für den Datenschutz anlaufen, um Gesichtspunkte dafür zu suchen, wie man auf neue Herausforderungen für den von neuen Technologien und Globalisierung geprägten Datenschutz antwortet. Die Konsultation wurde auch von der Annahme des Vertrags von Lissabon motiviert, der ein Überarbeiten der Struktur des EU-Rechtsrahmens für den Datenschutz erfordern wird.

Einer der wesentlichsten Beiträge zur Konsultation wurde von der Artikel-29-Datenschutzarbeitsgruppe und der Arbeitsgruppe Polizei und Justiz zusammen mit Vertretern aller nationalen Datenschutzbehörden in der EU als auch dem EDSB unterbreitet. Die Hauptmitteilung dieses Beitrags (pdf) besteht darin, dass die Hauptgrundsätze des Datenschutzes trotz neuer Technologien und Globalisierung weiter gültig bleiben. Jedoch sollte das Niveau des Datenschutzes in der EU von einer besseren Anwendung der bestehenden Grundsätze profitieren.

Die Kommission soll ihre Schlussfolgerungen und Vorschläge bis Ende des Jahres präsentieren. Sie werden wahrscheinlich eine Neuverfassung der EU-Datenschutzrichtlinie (Richtlinie 95/46/EG) einbeziehen, die den Referenztext auf europäischer Ebene für den Schutz personenbezogener Daten bildet.

Verfügbare Sprachen: Deutsch, Englisch, Französisch