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Allgemeiner Leistungsvergleich des EDSB zeigt unterschiedlichen Stand der Einhaltung des Datenschutzes bei den EU-Organen und Einrichtungen auf

30
Jan
2012

Allgemeiner Leistungsvergleich des EDSB zeigt unterschiedlichen Stand der Einhaltung des Datenschutzes bei den EU-Organen und Einrichtungen auf

Heute hat der Europäische Datenschutzbeauftragte (EDSB) die Ergebnisse seines jüngsten allgemeinen Leistungsvergleichs zur Einhaltung der Datenschutzverordnung veröffentlicht. EU-Organe und Einrichtungen verarbeiten personenbezogene Daten, sowohl in ihrer täglichen Verwaltungsarbeit, als auch in ihren Kernaktivitäten. In beiden Fällen müssen sie die Grundsätze und Verpflichtungen des Datenschutzes einhalten, sowie die Rechte der betroffenen Personen respektieren. In seiner jüngsten Bestandsaufnahme hat der EDSB die Leistung aller 58 EU-Organe und Einrichtungen in bestimmten Schlüsselbereichen analysiert.

Der Bericht betont die Fortschritte, die die Organe und Einrichtungen bei der Umsetzung der Verordnung erzielt haben, unterstreicht aber auch Mängel. Organe und Einrichtungen wurden in vier Gruppen aufgeteilt, um einen aussagekräftigen Gruppenvergleich zu ermöglichen. Vergleichspunkte wurden auf der Grundlage der Ergebnisse in jeder Gruppe etabliert, mit Angabe der Schwelle, die ein Organ oder eine Einrichtung unter normalen Umständen erfüllen sollte. Innerhalb dieser Vergleichsgruppen erzielen Organe und Einrichtungen unterschiedliche Ergebnisse bei der Einhaltung der Datenschutzvorschriften und einige unter ihnen schaffen es eindeutig nicht, angemessene Erwartungen zu erfüllen.

Peter Hustinx, EDSB, erklärt hierzu: "Ich bin darüber besorgt, dass nicht alle EU-Organe und Einrichtungen so gute Leistungen vollbringen, wie sie eigentlich sollten. Die Umsetzung der Grundsätze des Datenschutzes ist nicht nur eine Frage von Zeit und Ressourcen, sondern auch von organisatorischem Willen. Die Einhaltung zu gewährleisten, ist ein Prozess, der das Engagement und die Unterstützung der Hierarchie in allen Organen und Einrichtungen erfordert."

Der EDSB wird die Ergebnisse dieser Studie bei der Planung von Leitlinien für Organe und Einrichtungen, von Durchsetzungsmaßnahmen sowie bei anderen Maßnahmen zur Förderung der Rechenschaftspflicht berücksichtigen. In dieser Hinsicht hat der EDSB neben Inspektionen auch eine Reihe von zielgerichteten Besuchen auf der Grundlage der Ergebnisse dieser Übung geplant. Solche Besuche führen in der Regel zur Vereinbarung eines Fahrplans von anschließenden Maßnahmen, um die Einhaltung voranzutreiben.

Der EDSB beabsichtigt 2012, die Europäische Agentur für Flugsicherheit (EASA), das Europäische Zentrum für die Prävention und Kontrolle von Krankheiten (ECDC), die Europäische Stiftung für Berufsbildung (ETF), die Exekutivagentur des Europäischen Forschungsrates (ERCEA) und die Exekutivagentur für die Forschung (REA) zu besuchen.

Hintergrundinformationen

Der Europäische Datenschutzbeauftragte (EDSB) ist eine unabhängige Behörde, deren Aufgabe es ist, dafür zu sorgen, dass der Schutz personenbezogener Daten und der Privatsphäre gewährleistet ist und bewährte Verfahren in den Organen und Einrichtungen der EU gefördert werden. Er erfüllt diese Aufgabe, indem er

  • die Verarbeitung personenbezogener Daten durch die EU-Verwaltung überwacht,
  • in Bezug auf politische Maßnahmen und Rechtsvorschriften, die sich auf den Schutz der Privatsphäre auswirken, beratend tätig ist und
  • mit vergleichbaren Behörden zusammenarbeitet, um einen kohärenten Datenschutz sicherzustellen.

 

Verfügbare Sprachen: Deutsch, Englisch, Französisch