Der EDSB veröffentlicht neue Leitlinien für den Grundsatz der Verhältnismäßigkeit, die eine datenschutzgerechte Politikgestaltung erleichtern sollen
Die neuen Leitlinien des Europäischen Datenschutzbeauftragten (EDSB) zur Bewertung der Grundsätze der Verhältnismäßigkeit zielen darauf ab, den politischen Entscheidungsträgern praktische Instrumente an die Hand zu geben, die ihnen helfen sollen, die Einhaltung der vorgeschlagenen EU-Maßnahmen, die sich auf die Grundrechte auf Privatsphäre und den Schutz personenbezogener Daten auswirken würden, mit der Charta der Grundrechte zu bewerten, erklärt