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Rechte des Einzelnen

 

Eines der Ziele der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) besteht darin, Einzelpersonen zu stärken und ihnen Kontrolle über ihre personenbezogenen Daten zu geben. Ein Kapitel der DSGVO handelt von den Rechten der betroffenen Personen (Einzelpersonen). Hierzu zählen das Recht auf Zugang, das Recht auf Berichtigung, das Recht auf Löschung, das Recht auf Einschränkung der Verarbeitung, das Recht auf Datenübertragbarkeit, das Widerspruchsrecht sowie das Recht, nicht einer ausschließlich auf einer automatisierten Verarbeitung beruhenden Entscheidung unterworfen zu werden.

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12
Nov
2018

Selection, Recruitment and Administrative Management for international staff

Prior check Opinion on Selection, Recruitment and Administrative Management for international staff in CSDP Missions by the EEAS Civilian Planning and Conduct Capability (CPCC)

26
Jul
2018

EDPS Comments on insurance against civil liability

Formal Comments of the EDPS on a Proposal for a Directive of the European Parliament and of the Council amending Directive 2009/103/EC of the European Parliament and the Council of 16 September 2009 relating to insurance against civil liability in respect of the use of motor vehicles, and the enforcement of the obligation to ensure against such liability.

24
Apr
2018

Multi-source Feedback Reviews - Council

Prior-checking Opinion regarding multi-source feedback reviews for managers (360º evaluation) at Directorate for Human Resources and Personnel Administration of the Council of European Union (Case 2018-0170)

Verfügbare Sprachen: Deutsch, Englisch, Französisch
19
Mar
2018

Online manipulation and personal data

Opinion on online manupulation and personal data.

Verfügbare Sprachen: Deutsch, Englisch, Französisch
Executive Summary
Verfügbare Sprachen: Bulgarian, Czech, Danish, Deutsch, Estonian, Greek, Englisch, Spanish, Französisch, Croatian, Italian, Latvian, Lithuanian, Hungarian, Maltese, Dutch, Polish, Portuguese, Romanian, Slovak, Slovenian, Finnish, Swedish
26
Jan
2018

Einsatzverzeichnisse des Ersthelfers - Rat

Zusammenfassung 2017-0969:

Der Rat hat auf der Grundlage des Statuts und der Vorschriften im Bereich des Wohlergehens am Arbeitsplatz ein Netz von Ersthelfern eingerichtet. Gemäß dem in dieser Sache geltenden belgischen Recht führt der Arbeitgeber ein Verzeichnis, in das der Arbeitnehmer, der im Rahmen der Erstversorgung im Einsatz ist, bestimmte Angaben zu seinem Einsatz eintragen muss. Der Rat hat beschlossen, ein persönliches Einsatzverzeichnis des Ersthelfers (Einsatzheft des Ersthelfers) und ein Einsatzverzeichnis des Ersthelfers für den medizinischen Dienst einzuführen, sofern der medizinische Dienst im Einsatz ist (vor Ort bzw. nach dem Transport des Opfers in seine Räumlichkeiten). Die betroffenen Personen müssen ordnungsgemäß über den Schutz der personenbezogenen Daten informiert werden. In Anbetracht des sensiblen Charakters der im Einsatzheft des Ersthelfers enthaltenen personenbezogenen Daten und der Dringlichkeit der Arbeit des Ersthelfers ist es ebenso wichtig, geeignete Maßnahmen zu treffen, um die Sicherheit dieser Daten zu gewährleisten.