Dienst von Bediensteten - ERCEA
Antwort zur Meldung einer Vorabkontrolle von Verarbeitungen im Zusammenhang mit dem Ausscheiden aus dem Dienst von Bediensteten der ERCEA (Fall 2012-0898)
Die Verordnung (EU) 2018/1725 legt die Datenschutzverpflichtungen für die Organe, Einrichtungen und Agenturen der EU fest, wenn sie personenbezogene Daten verarbeiten und neue Strategien entwickeln. Darüber hinaus führt die Verordnung die Pflichten des EDSB auf. Diese umfassen seine Aufgaben als unabhängige Kontrollbehörde für die Organe und Einrichtungen der EU, wenn diese personenbezogene Daten verarbeiten, die Beratung zu politischen Maßnahmen und Rechtsvorschriften, die sich auf den Schutz der Privatsphäre auswirken, und die Zusammenarbeit mit vergleichbaren Behörden zur Gewährleistung eines kohärenten Datenschutzes.
Hier finden sich die EDSB-Dokumente über Privatsphäre und Datenschutz in Bezug auf die Verarbeitung personenbezogener Daten durch die Einrichtungen und Organe der EU, z. B. bei Mitarbeiterbewertung, Akkreditierung externer Besucher oder Zugangskontrolle.
Antwort zur Meldung einer Vorabkontrolle von Verarbeitungen im Zusammenhang mit dem Ausscheiden aus dem Dienst von Bediensteten der ERCEA (Fall 2012-0898)
AntWort zur Meldung für eine Vorabkontrolle der Verarbeitungsvorgänge im Zusammenhang mit der „ECDC Professional Profile Map“ (Fall 2012-0900)
Leitlinien für die Verarbeitung von personenbezogenen Daten im Bereich Urlaub und Gleitzeit
Antwort bezüglich der „Verwaltung von Schulungsanträgen und Schulungsaktivitäten für Bedienstete der ERCEA“ (Fall 2012-0915)