Elektronische Kommunikation
Leitlinien zu personenbezogenen Daten und elektronischer Kommunikation in den EU-Einrichtungen
Die Verordnung (EU) 2018/1725 legt die Datenschutzverpflichtungen für die Organe, Einrichtungen und Agenturen der EU fest, wenn sie personenbezogene Daten verarbeiten und neue Strategien entwickeln. Darüber hinaus führt die Verordnung die Pflichten des EDSB auf. Diese umfassen seine Aufgaben als unabhängige Kontrollbehörde für die Organe und Einrichtungen der EU, wenn diese personenbezogene Daten verarbeiten, die Beratung zu politischen Maßnahmen und Rechtsvorschriften, die sich auf den Schutz der Privatsphäre auswirken, und die Zusammenarbeit mit vergleichbaren Behörden zur Gewährleistung eines kohärenten Datenschutzes.
Hier finden sich die EDSB-Dokumente über Privatsphäre und Datenschutz in Bezug auf die Verarbeitung personenbezogener Daten durch die Einrichtungen und Organe der EU, z. B. bei Mitarbeiterbewertung, Akkreditierung externer Besucher oder Zugangskontrolle.
Leitlinien zu personenbezogenen Daten und elektronischer Kommunikation in den EU-Einrichtungen
Konsultation zu den Auswirkungen des Safe-Harbour-Urteils auf die Übermittlung personenbezogener Daten durch die GD MARE im Rahmen der "360°-Rückmeldung für die Führungsebene" (Fall 2015-0924)
Stellungnahme zur Vorabkontrolle über die Leistungsbeurteilung der Mitarbeiter der Europäischen Agentur für das Betriebsmanagement von IT-Großsystemen im Raum der Freiheit, der Sicherheit und des Rechts (Fall 2015-0915)
Stellungnahme zu einer Vorabkontrolle betreffend das interne Hinweisverfahren des Ausschusses der Regionen
(Fall 2015-0897)
Vorabkontrollstellungnahme zu „Externe Fälle potenziellen Betrugs und/oder anderer finanzieller Unregelmäßigkeiten“ der Exekutivagentur für die Forschung (REA) (Fall 2013-1038)