Strategy for Union institutions, offices, bodies and agencies to comply with the ‘Schrems II’ Ruling
The present strategy aims to ensure and monitor compliance of European Union Institutions’, bodies, offices and agencies (EUIs) with the Judgement.
Die Übermittlung personenbezogener Daten an Empfänger außerhalb der EU ist nur unter bestimmten Bedingungen zulässig, die in der Richtlinie 95/46/EG und auch in der Datenschutz-Grundverordnung, die ab Mai 2018 uneingeschränkt gelten wird, festgelegt sind. Bietet ein Land nach Auffassung der Europäischen Kommission ein angemessenes Schutzniveau, unterliegt es denselben Vorschriften wie ein EU-Mitgliedstaat, was bedeutet, dass der Empfänger der Daten in besagtem Land nicht verpflichtet ist, besondere Maßnahmen zu ergreifen, um die Übermittlung zu ermöglichen. Die Übermittlung von Daten in ein Land, für das kein Angemessenheitsbeschluss vorliegt, erfordert geeignete Garantien wie Standardvertragsklauseln oder verbindliche interne Datenschutzvorschriften. In ganz bestimmten Fällen können Ausnahmen von dieser Regel gewährt werden. Der Europäische Datenschutzausschuss, dem der EDSB angehört, wird der Kommission Stellungnahmen zu diesem Thema vorlegen.
The present strategy aims to ensure and monitor compliance of European Union Institutions’, bodies, offices and agencies (EUIs) with the Judgement.
In this newsletter, we cover the EDPS Strategy 2020-2024 focusing on Digital Solidarity. As well as, in the context of The Hague Forum, a report on the use of Microsoft products and services by the EUIs. Finally, the EDPS published a report accompanied by a factsheet and video on Data Protection Impact Assessments and the EDPS/EDPB trainees organised a conference on Data Protection in times of COVID-19.
Anmerkungen des EDSB zum Muster für Arbeitsvereinbarungen zwischen der Europäischen Agentur für die Grenz- und Küstenwache und Behörden von Drittländern
Konsultation von X EU-Organ oder -Einrichtung zur Zusammenarbeit mit A (Fall 2019-0842)
Konsultation zu den Datenschutzbestimmungen eines Rahmenvertrags über Lohn- und Gehaltsabrechnungsdienste für lokale Mitarbeiter (Fall 2020-0320)