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Datenübermittlungen

 

Die Übermittlung personenbezogener Daten an Empfänger außerhalb der EU ist nur unter bestimmten Bedingungen zulässig, die in der Richtlinie 95/46/EG und auch in der Datenschutz-Grundverordnung, die ab Mai 2018 uneingeschränkt gelten wird, festgelegt sind. Bietet ein Land nach Auffassung der Europäischen Kommission ein angemessenes Schutzniveau, unterliegt es denselben Vorschriften wie ein EU-Mitgliedstaat, was bedeutet, dass der Empfänger der Daten in besagtem Land nicht verpflichtet ist, besondere Maßnahmen zu ergreifen, um die Übermittlung zu ermöglichen. Die Übermittlung von Daten in ein Land, für das kein Angemessenheitsbeschluss vorliegt, erfordert geeignete Garantien wie Standardvertragsklauseln oder verbindliche interne Datenschutzvorschriften. In ganz bestimmten Fällen können Ausnahmen von dieser Regel gewährt werden. Der Europäische Datenschutzausschuss, dem der EDSB angehört, wird der Kommission Stellungnahmen zu diesem Thema vorlegen.

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3
Jul
2015

Risikoanalyse - Frontex

Stellungnahme zur Meldung des Datenschutzbeauftragten der Frontex für eine Vorabkontrolle im Hinblick auf die Verarbeitung personenbezogener Daten im Rahmen einer Risikoanalyse (Processing of Personal Data for Risk Analysis, PeDRA) (Fall 2015-0346)

Verfügbare Sprachen: Deutsch, Englisch, Französisch
Aktualisierung der Meldung zur Vorabkontrolle im Hinblick auf die Verarbeitung personenbezogener Daten im Rahmen einer Risikoanalyse
Verfügbare Sprachen: Deutsch, Englisch, Französisch
2
Jul
2015

2014 Jahresberichts - EU-Datenschutzreform: eine historische Chance für Europa

2014 war ein Übergangsjahr für den Europäischen Datenschutzbeauftragten wegen der verzögerten Auswahl und Ernennung eines neuen Datenschutzbeauftragten und Stellvertreters. Trotz der daraus resultierenden Unsicherheit hat der EDSB unter der ruhigen Autorität und dem unermüdlichen Einsatz von Peter Hustinx, dessen 10-jährige Amtszeit als Beauftragter 2014 zu Ende ging, weiterhin erhebliche Fortschritte bei der Einbeziehung des Datenschutzes in der EU-Politik erzielt.

Aufbauend auf diesem Erbe hat das neue dynamische EDSB-Team Prioritäten für 2015 im Rahmen einer Fünfjahresstrategie definiert, um dazu beizutragen, dass die EU mit einer Stimme zu Datenschutzfragen spricht, um die Rechte und Interessen des Einzelnen noch besser in unserer digitalisierten Gesellschaft zu schützen. Deshalb ist die Annahme der EU-Datenschutzreform ein wichtiger Meilenstein für Europa und ein deutliches Signal an den Rest der Welt.

Full text of the Annual Report:
Verfügbare Sprachen: Englisch
Zusammenfassung:
Verfügbare Sprachen: Bulgarian, Czech, Danish, Deutsch, Estonian, Greek, Englisch, Spanish, Französisch, Croatian, Italian, Latvian, Lithuanian, Hungarian, Maltese, Dutch, Polish, Portuguese, Romanian, Slovak, Slovenian, Finnish, Swedish
7
Apr
2015

Einheitlichen Aufsichtsmechanismus - Europäischen Zentralbank

Stellungnahme zur Meldung des Datenschutzbeauftragten der Europäischen Zentralbank (EZB) für eine Vorabkontrolle der Umgang mit personenbezogenen Daten in den verschiedenen Phasen des Leistungsfeedbackprozesses beim Einheitlichen Aufsichtsmechanismus (SSM) (Fall 2015-0016)

Verfügbare Sprachen: Deutsch, Englisch, Französisch