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Informationsmanagement im Bereich Freiheit, Sicherheit und Recht: Der EDSB begrüßt den Überblick als einen ersten Schritt in der Bewertung

30
Sep
2010

Informationsmanagement im Bereich Freiheit, Sicherheit und Recht: Der EDSB begrüßt den Überblick als einen ersten Schritt in der Bewertung

Heute hat der Europäische Datenschutzbeauftragte (EDSB) eine Stellungnahme zu der Mitteilung der Kommission vom 20. Juli 2010 (*) angenommen, die einen umfassenden Überblick bietet über Instrumente der EU zur Regelung der Erhebung, Speicherung oder des grenzübergreifenden Austausches personenbezogener Daten zu Zwecken der Strafverfolgung oder Migrationssteuerung (Schengener Informationssystem, Eurodac und Beschluss von Prüm über den DNA-Datenaustausch sind Beispiele für solche Instrumente). Die Mitteilung enthält auch die wichtigsten Grundsätze, die die Kommission in Zukunft als Maßstab für die Einleitung und Evaluierung von entsprechenden Vorschlägen in Erwägung zieht.

Der EDSB begrüßt und unterstützt uneingeschränkt die Ziele und den wesentlichen Inhalt der Mitteilung. In vielen seiner Stellungnahmen und Kommentare hat der EDSB tatsächlich wiederholt die Notwendigkeit einer Bewertung aller bestehenden Instrumente für den Informationsaustausch vor der Unterbreitung neuer Instrumente befürwortet. Er begrüßt ebenfalls, dass die Mitteilung einen klaren Zusammenhang mit anderen Übungen der Kommission vorweist, um Bilanz zu ziehen und den Austausch von Informationen im Bereich Freiheit, Sicherheit und Recht zu bewerten.

Der EDSB lenkt jedoch die Aufmerksamkeit auf die Tatsache, dass diese Initiative nur als ein erster Schritt in der Bewertung berücksichtigt werden sollte. Auf eine solche Übung sollten weitere konkrete Maßnahmen folgen, deren Ergebnis eine gut strukturierte, integrierte und umfassende EU-Politik über Informationsaustausch und -verwaltung werden sollte.

Peter Hustinx, EDSB, erklärt hierzu: "Ich unterstütze uneingeschränkt die laufenden Arbeiten zur Bewertung aller Instrumente, die sich mit dem Informationsaustausch im Bereich  Freiheit, Sicherheit und Recht befassen. Es gibt eine Notwendigkeit für eine umfassende Politik auf der Grundlage einer echten und eingehenden Bewertung in diesem Bereich. Ich halte diese Mitteilung für einen wichtigen ersten Schritt in diese Richtung und werde aufmerksam die weiteren Entwicklungen auf diesem Gebiet verfolgen."

Die Stellungnahme umfasst unter anderem auch folgende Empfehlungen:
objektive und ausgewogene Bewertung: Die Bewertung des Informationsmanagements sollte sich nicht nur auf erfolgreiche Aspekte konzentrieren, sondern auch über Mängel und Schwächen der Systeme berichten (z.B. Anzahl der Personen, die zu Unrecht verhaftet oder nach einem irrtümlichen Eintrag im System belästigt werden);

  • Ausrichtung der Rechte der betroffenen Personen: Es sollte sichergestellt werden, dass die Bürger von ähnlichen Datenschutzrechten in allen anderen EU-Systemen und Instrumenten für Informationsaustausch profitieren;
  • Bewertung des Rechts auf Privatsphäre und des Datenschutzes: Der EDSB ist der Ansicht, dass die Mitteilung eine gute Gelegenheit bietet, besser zu analysieren, was unter "Bewertung des Rechts auf Privatsphäre und des Datenschutzes" zu verstehen ist, und empfiehlt, dass spezifische Indikatoren und Funktionen zu diesem Zweck entwickelt werden;
  • Biometrie und Interoperabilität des Systems: Der EDSB fordert die Kommission auf, eine kohärente und konsistente Politik zu den Voraussetzungen für den Einsatz der Biometrie und eine Politik für die Interoperabilität der Systeme zu entwickeln.

 

(*) Mitteilung vom 20. Juli 2010 der Kommission an das Europäische Parlament und den Rat "Überblick über das Informationsmanagement im Bereich Freiheit, Sicherheit und Recht" (KOM (2010) 385 endg.)

Verfügbare Sprachen: Deutsch, Englisch, Französisch