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Rechte des Einzelnen
Eines der Ziele der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) besteht darin, Einzelpersonen zu stärken und ihnen Kontrolle über ihre personenbezogenen Daten zu geben. Ein Kapitel der DSGVO handelt von den Rechten der betroffenen Personen (Einzelpersonen). Hierzu zählen das Recht auf Zugang, das Recht auf Berichtigung, das Recht auf Löschung, das Recht auf Einschränkung der Verarbeitung, das Recht auf Datenübertragbarkeit, das Widerspruchsrecht sowie das Recht, nicht einer ausschließlich auf einer automatisierten Verarbeitung beruhenden Entscheidung unterworfen zu werden.
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2010
Vertraulichkeit der Identität von Informanten
Brief an den Europäischen Bürgerbeauftragten betreffend einen Antrag zu Akteneinsicht
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Newsletter Nr. 25
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IT-Administrator-Rechte - EIB
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3
Mar
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Bemerkungen des EDSB betreffend den Entwurf einer Regelung für die Speicherung der Tätigkeiten beim EWSA
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