Veröffentlichung von Arbeitnehmerfotos auf dem Intranet - Ausschuss der Regionen
Antwort auf eine Konsultation über die Veröffentlichung von Arbeitnehmerfotos auf dem Intranet des Ausschusses der Regionen (Fall 2010-0721)
Eines der Ziele der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) besteht darin, Einzelpersonen zu stärken und ihnen Kontrolle über ihre personenbezogenen Daten zu geben. Ein Kapitel der DSGVO handelt von den Rechten der betroffenen Personen (Einzelpersonen). Hierzu zählen das Recht auf Zugang, das Recht auf Berichtigung, das Recht auf Löschung, das Recht auf Einschränkung der Verarbeitung, das Recht auf Datenübertragbarkeit, das Widerspruchsrecht sowie das Recht, nicht einer ausschließlich auf einer automatisierten Verarbeitung beruhenden Entscheidung unterworfen zu werden.
Antwort auf eine Konsultation über die Veröffentlichung von Arbeitnehmerfotos auf dem Intranet des Ausschusses der Regionen (Fall 2010-0721)
Stellungnahme zur Mitteilung der Kommission an das Europäische Parlament, den Rat, den Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschuss und den Ausschuss der Regionen — „Gesamtkonzept für den Datenschutz in der Europäischen Union“, OJ C 181/01, 22.06.2011, p.1
See also the text of the Communication from the Commission to the European Parliament, the Council, the Economic and Social Committee and the Committee of the Regions - "A comprehensive approach on personal data protection in the European Union".
Brief an den Europäischen Bürgerbeauftragten betreffend einen Antrag zu Akteneinsicht