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Verordnung (EU) 2018/1725

Die Verordnung (EU) 2018/1725 legt die Datenschutzpflichten fest, die für die EU-Organe und -Einrichtungen gelten, wenn diese personenbezogene Daten verarbeiten und neue Strategien entwickeln.

Die Verordnung hebt die Verordnung (EG) 45/2001 auf und verfolgt im Einklang mit der DS-GVO einen grundsatzbezogenen Ansatz.

Das neue Rechtsinstrument stellt sicher, dass die EU-Organe und -Einrichtungen transparente und leicht zugängliche Informationen darüber bereitstellen, wie personenbezogene Daten verwendet werden, und sieht eindeutige Mechanismen für natürliche Personen zur Wahrnehmung ihrer Rechte vor. Zudem bekräftigt, erläutert und stärkt es die Rolle der Datenschutzbeauftragten in den einzelnen EU-Organen und -Einrichtungen sowie die Rolle des EDSB.

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17
Dec
2021

Auslegung von Artikel 3 Absatz 13, Artikel 15-16 und Artikel 25 der Verordnung im Zusammenhang mit der Übermittlung von Informationen durch EU-Institutionen an das OLAF

Stellungnahme des EDSB zur Auslegung von Artikel 3 Absatz 13 der Verordnung im Zusammenhang mit der Unterrichtung betroffener Personen gemäß Artikel 15 Absatz 1 Buchstabe d und Artikel 16 Absatz 1 Buchstabe e der Verordnung und den Einschränkungen gemäß Artikel 25 der Verordnung (Fall 2021-0786)

Verfügbare Sprachen: Deutsch, Englisch, Französisch
18
Oct
2021

European Commission's internal rules concerning the restriction of certain of data subject rights in the context of requests and complaints under the Staff Regulations

EDPS comments on the European Commission's draft decision laying down internal rules concerning the provision of information to data subjects and the restriction of certain of their rights in the context of processing of personal data by the Commission when handling requests and complaints under the Staff Regulations (2021-0758)

Verfügbare Sprachen: Englisch