Die EU verfügt über eine Reihe von IT-Großsystemen, darunter Eurodac, das Visa-Informationssystem, das Schengener Informationssystem, das Zollinformationssystem oder das Binnenmarkt-Informationssystem.
Zur Sicherstellung eines hohen und einheitlichen Datenschutzniveaus arbeiten die nationalen Datenschutzbehörden und der EDSB zusammen, um die Aufsicht über diese Datenbanken zu koordinieren.
"Der Jahresbericht zeigt deutlich, dass das Jahr 2010 ein sehr arbeitsreiches, dynamisches aber auch produktives Jahr für jeden beim EDSB und für den Datenschutz im Allgemeinen war. Dies steht in vollem Einklang mit der Notwendigkeit, unsere Anstrengungen zu verstärken, um einen wirksameren Schutz der Privatsphäre und personenbezogener Daten in einer sich verändernden Welt, die zunehmend global, vom Internet angetrieben und von der weitverbreiteten Nutzung von IKT in allen Bereichen des Lebens abhängig ist, zu gewährleisten. Diese Tendenz wirkt sich auf jeden einzelnen von uns aus, deshalb ist dies von entscheidender Bedeutung für die EU als Ganzes und für die Aktivitäten der EU-Verwaltung." Peter Hustinx, EDSB
Stellungnahme zur Mitteilung der Kommission an das Europäische Parlament, den Rat, den Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschuss und den Ausschuss der Regionen — „Gesamtkonzept für den Datenschutz in der Europäischen Union“, OJ C 181/01, 22.06.2011, p.1
See also the text of the Communication from the Commission to the European Parliament, the Council, the Economic and Social Committee and the Committee of the Regions - "A comprehensive approach on personal data protection in the European Union".
Dieser Bericht zeigt, dass 2009 für das Grundrecht auf Datenschutz von herausragender Bedeutung war. Grund hierfür waren einige wesentliche Entwicklungen: das Inkrafttreten des Vertrags von Lissabon, durch den eine solide Rechtsgrundlage für einen umfassenden Datenschutz in allen Bereichen der EU-Politik geschaffen wurde, das Anlaufen einer öffentlichen Konsultation über die Zukunft des EU-Rechtsrahmens für den Datenschutz sowie die Verabschiedung eines neuen politischen Fünfjahresprogramms für den Raum der Freiheit, der Sicherheit und des Rechts („Stockholmer Programm“), das einen deutlichen Schwerpunkt auf den Datenschutz in diesem Bereich legt.
Eine Druckfassung dieses Jahresberichts ist im EU Bookshoperhältlich.
Dieser Bericht, der sich auf das Jahr 2008 – das vierte vollständige Tätigkeitsjahr des Europäischen Datenschutzbeauftragten (EDSB) – erstreckt, fällt mit dem Ende der ersten Amtszeit des EDSB zusammen und bietet deshalb Gelegenheit, eine Bilanz der bisherigen Entwicklungen zu ziehen.
Der Bericht zeigt, dass sowohl bei der Aufsicht als auch bei der Beratung deutliche Fortschritte erzielt wurden. Die meisten Organe und Einrichtungen der Gemeinschaft machen gute Fortschritte bei der Einhaltung der Datenschutzvorschriften, es sind jedoch noch große Aufgaben zu bewältigen. Die Aufsichtsaktivitäten des EDSB verlagern sich daher stärker auf die Beurteilung der praktischen Einhaltung, insbesondere durch systematischere Inspektionen vor Ort, und auf die Überwachung der Umsetzung der Empfehlungen, die im Rahmen der Vorabkontrolle gegeben wurden.
Der EDSB hat auch seine Leistung als Berater für die europäischen Einrichtungen weiter ausgebaut und zu einer steigenden Zahl von Rechtsetzungsvorschlägen Stellungnahmen abgegeben. Die meisten Stellungnahmen des EDSB betrafen weiterhin Fragen im Zusammenhang mit dem Raum der Freiheit, der Sicherheit und des Rechts. Andere Themen, wie Datenschutz in der elektronischen Kommunikation, Zugang der Öffentlichkeit zu Dokumenten, Einrichtung von Informationssystemen und Zugang zu diesen Systemen, grenzüberschreitende Gesundheitsversorgung und neue Technologien haben ebenfalls eine herausragende Stellung eingenommen.
Eine Druckfassung dieses Jahresberichts ist im EU Bookshoperhältlich.