Verarbeitung von AML-CFT-Daten - EIB
Stellungnahme vom 7. Februar 2013 zu einer Meldung des Datenschutzbeauftragten der Europäischen Investitionsbank für eine Vorabkontrolle der Verarbeitung von AML-CFT-Daten (Fall 2012-0326)
Die Finanzkrise hat vor Augen geführt, dass die Vorschriften zur Funktionsweise der Finanzmärkte harmonisiert werden müssen, zumal Letztere in der heutigen Wirtschaft eine unverzichtbare Finanzierungsquelle darstellen. Die EU versucht aktiv, insbesondere die Rechenschaftspflicht der Finanzinstitute und die Transparenz der Finanzmärkte zu verbessern und gleichzeitig gegen Steuerhinterziehung und Geldwäsche vorzugehen. Diese legitimen politischen Ziele erfordern in der Praxis oftmals die Sammlung, Nutzung und Speicherung großer Mengen an personenbezogenen Daten. Daher ist es notwendig, für ein ausgewogenes Verhältnis zwischen ordnungspolitischen Zielen und den Grundrechten auf Privatsphäre und Datenschutz zu sorgen.
Stellungnahme vom 7. Februar 2013 zu einer Meldung des Datenschutzbeauftragten der Europäischen Investitionsbank für eine Vorabkontrolle der Verarbeitung von AML-CFT-Daten (Fall 2012-0326)
Stellungnahme zu den Vorschlägen für eine Richtlinie über Versicherungsvermittlung, eine Richtlinie zur Änderung der Richtlinie 2009/65/EG zur Koordinierung der Rechts- und Verwaltungsvorschriften betreffend bestimmte Organismen für gemeinsame Anlagen in Wertpapieren und eine Verordnung über Basisinformationsblätter für Anlageprodukte
Stellungnahme zum Vorschlag der Kommission für eine Verordnung des Europäischen Parlaments und des Rates zur Verbesserung der Wertpapierabrechnungen in der Europäischen Union und über Zentralverwahrer sowie zur Änderung der Richtlinie 98/26/EG