Allgemeinen Datenschutzverordnung
Offizieller Kommentar des Europäischen Datenschutzbeauftragten zur Anwendung der vorgeschlagenen Allgemeinen Datenschutzverordnung (ADSV) auf Organe und Einrichtungen der EU
Nach vielen Jahren intensiver politischer Debatten zum Thema Datenschutz in der Europäischen Union wird die Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) im Mai 2018 endlich EU-weit gültiges Recht. Sie soll den Eckpfeiler des Datenschutzes in Europa bilden. Die Datenschutz-Grundverordnung enthält unmittelbar geltende Vorschriften zu den Rechten der betroffenen Personen, den Pflichten derjenigen Organisationen, die die Verarbeitung personenbezogener Daten fordern, und derjenigen, die die Verarbeitung durchführen (Verantwortliche und Auftragsverarbeiter), zu internationalen Datenübermittlungen und den Befugnissen der Aufsichtsbehörden.
Offizieller Kommentar des Europäischen Datenschutzbeauftragten zur Anwendung der vorgeschlagenen Allgemeinen Datenschutzverordnung (ADSV) auf Organe und Einrichtungen der EU
Stellungnahme zur Meldung zur Vorabkontrolle betreffend örtliche Bedienstete der EIB (Fall 2013-0606)
Speech delivered by Giovanni Buttarelli - Budapest
Brief zur Meldung der EACI für die Vorabkontrolle von Ex-post-Prüfungen (Fall 2013-0826)
Closing remarks delivered by Peter Hustinx at the 35th International Conference of Data Protection and Privacy Commissioners - Warsaw, 23-26 September 2013.