EDSB: Status von behördlichen Datenschutzbeauftragten ist Schlüssel zur Wahrung von Datenschutzrechten
Gestern hat der Europäische Datenschutzbeauftragte (EDSB) seinen Bericht über den Status von behördlichen Datenschutzbeauftragten (DSB) als Teil seiner fortwährenden Aufgabe der Überwachung der Einhaltung von Artikel 24 der europäischen Datenschutzverordnung durch EU-Organe und Einrichtungen, die zur Bestellung von Datenschutzbeauftragten verpflichtet, herausgegeben.