Überprüfung der Beziehung zwischen Transparenz und Datenschutz wird dringender nach EuGH-Urteil zu Bavarian Lager
Der Europäische Gerichtshof hat sein Urteil über den sogenannte "Bavarian Lager"-Fall bekanntgegeben (*). Dieser Fall gilt als richtungweisend für die Frage, wie sich das Grundrecht auf Schutz der personenbezogenen Daten mit dem Grundrecht der Öffentlichkeit auf Zugang zu Dokumenten vereinbaren lässt.
Der Gerichtshof präzisierte bestimmte Schlüsselbegriffe der Verordnung über den Schutz personenbezogener Daten (**) und interpretierte die Verordnung über den Zugang zu Dokumenten (***) im Hinblick auf das Recht auf Schutz der Privatsphäre und Datenschutz.