Nach Meinung des EDSB zeigt die Bewertung der Richtlinie über die Vorratsdatenspeicherung, dass diese Richtlinie die Anforderungen des Datenschutzes nicht erfüllt
Heute hat der Europäische Datenschutzbeauftragte (EDSB) eine Stellungnahme zum Bewertungsbericht der Europäischen Kommission zur Richtlinie über die Vorratsdatenspeicherung(*) angenommen. Die viel diskutierte Richtlinie verpflichtet alle Anbieter von elektronischen Kommunikationsdiensten, Verkehrs- und Standortdaten der Telekommunikation aller Bürger für eine mögliche Verwendung durch die Mitgliedstaaten zum Zwecke der Strafverfolgung zu speichern.