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Polizeiliche Zusammenarbeit

Das Ziel der polizeilichen und justiziellen Zusammenarbeit in Strafsachen besteht darin, durch die Verhinderung und Bekämpfung von Straftaten ein hohes Sicherheitsniveau für die Menschen in der EU sicherzustellen.

Hierfür arbeiten nationale Polizeibehörden und nationale Justizbehörden zusammen, erforderlichenfalls mit Unterstützung von EU-Agenturen wie Eurojust, Europol und dem Europäischen Justiziellen Netz. Diese Zusammenarbeit umfasst die Sammlung und den Austausch von Informationen über Personen.

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11
May
2012

Unionsregister für den am 1. Januar 2013 beginnenden Handelszeitraum

Syellungnahme zur Verordnung der Kommission zur Festlegung eines Unionsregisters für den am 1. Januar 2013 beginnenden Handelszeitraum des EU-Emissionshandelssystems und die darauffolgenden Handelszeiträume

Verfügbare Sprachen: Bulgarian, Czech, Danish, Deutsch, Estonian, Greek, Englisch, Spanish, Französisch, Italian, Latvian, Lithuanian, Hungarian, Maltese, Dutch, Polish, Portuguese, Romanian, Slovak, Slovenian, Finnish, Swedish
17
Oct
2011

Legislativpaket für die Opfer von Straftaten

Stellungnahme zu dem Legislativpaket für die Opfer von Straftaten, einschließlich eines Vorschlags für eine Richtlinie über Mindeststandards für die Rechte und den Schutz von Opfern von Straftaten sowie für die Opferhilfe und eines Vorschlags für eine Verordnung über die gegenseitige Anerkennung von Schutzmaßnahmen in Zivilsachen, OJ C 35/02, 09.02.2012, p.10

19
Sep
2011

Europäische Statistiken über den Schutz vor Kriminalität

Stellungnahme zum Vorschlag für eine Verordnung des Europäischen Parlaments und des Rates über europäische Statistiken über den Schutz vor Kriminalität, OJ C 343/01, 23.11.2011, p.1

See also the text of the "Proposal for a regulation of the European Parliament and of the Council on European statistics on safety from crime".