Restriktiver Maßnahmen - EEAS
Vorabkontrolle Verfahren mit restriktiven Maßnahmen (Sanktionen) des EAD bei der Verfolgung spezifischer außen- und sicherheitspolitischer Ziele der EU - Vorbereitung und Follow-up“ ein. (Fall 2014-0926)
Eines der Ziele der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) besteht darin, Einzelpersonen zu stärken und ihnen Kontrolle über ihre personenbezogenen Daten zu geben. Ein Kapitel der DSGVO handelt von den Rechten der betroffenen Personen (Einzelpersonen). Hierzu zählen das Recht auf Zugang, das Recht auf Berichtigung, das Recht auf Löschung, das Recht auf Einschränkung der Verarbeitung, das Recht auf Datenübertragbarkeit, das Widerspruchsrecht sowie das Recht, nicht einer ausschließlich auf einer automatisierten Verarbeitung beruhenden Entscheidung unterworfen zu werden.
Vorabkontrolle Verfahren mit restriktiven Maßnahmen (Sanktionen) des EAD bei der Verfolgung spezifischer außen- und sicherheitspolitischer Ziele der EU - Vorbereitung und Follow-up“ ein. (Fall 2014-0926)
Antwort des EDSB zu der öffentlichen Konsultation der Kommission zum Regelungsumfeld für Plattformen, Online-Vermittler, Daten, Cloud-Computing und die partizipative Wirtschaft, 15. Dezember 2015
Bewältigung der Herausforderungen in Verbindung mit Big Data, ein Ruf nach Transparenz, Benutzerkontrolle, eingebautem Datenschutz und Rechenschaftspflicht
Ein weiterer Schritt in Richtung eines umfassenden Datenschutzes in der EU, empfehlungen des EDSB zur Datenschutzrichtlinie für Polizei und Justiz
Eine große Chance für Europa, Empfehlungen des EDSB zu den Optionen der EU für die Datenschutzreform